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Archiv 2005 

21. November 2005 - PR 110/2005

Elektronikentsorgung und Elektro-Altgeräte-Register EAR auf gutem Wege



Berlin/Frankfurt am Main, 21. November 2005 – „Die Vorbereitungen zur Umsetzung der mit dem Elektrogesetz verbundenen Entsorgungsverpflichtungen durch die Industrie sind voll im Zeitplan“, erklärte Hans-Joachim Kamp, Vorsitzender des gemeinsamen ZVEI /BITKOM Vorstandkreises Elektro- und Elektronik-Altgeräte. Die Industrie konzentriere sich jetzt voll auf den Abschluss konkreter Entsorgungsvereinbarungen mit den Fachbetrieben der Entsorgungswirtschaft. Zahlreiche Hersteller und Importeure hätten entsprechende Vereinbarungen bereits unter Dach und Fach oder stünden kurz vor dem Abschluss.

 

Ziel bleibe es, durch einen möglichst regen Wettbewerb für effiziente und flexible Prozesse zu sorgen. „Nur dann werden wir die zusätzlichen Kosten für die Endverbraucher auf das Mindestmaß begrenzen können“, so Kamp.

 

Die Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR) habe aus seiner Sicht alle Maßnahmen getroffen, um die ihr durch das Elektrogesetz zugewiesenen Aufgaben zu übernehmen. Da einige Tausend Unternehmen bis zum 23. November 2005 registriert sein müssen und etliche Unternehmen erst in diesen Tagen mit der Registrierung begonnen hätten, sei es zu einem Antragsstau beim EAR gekommen. In diesem Zusammenhang appellierte Kamp an die Vollzugsbehörden der Länder, aber auch an die Unternehmen des Handels, nicht die Hersteller mit Sanktionen zu bedrohen, die zwar ihre genehmigungsfähigen Unterlagen eingereicht haben, denen das EAR aber noch keine Registriernummer zuteilen konnte.

 

Hintergrundinformationen:

 

  • Hersteller und Importeure von elektrischen und elektronischen Geräten müssen sich bis zum 23. November 2005 beim Elektro-Altgeräte-Register (EAR) registrieren lassen.
  • Die von ZVEI und BITKOM initiierte Stiftung Elektro-Altgeräte Register EAR übernimmt die Registrierung, Mengenerfassung, Abholkoordination, Nachweisführung und Teilnahmebeobachtung.
  • Operative Aufgaben von Altgeräterücknahme und -entsorgung werden vom Register nicht übernommen
  • Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) regelt die Entsorgung von rund 1,1 Millionen Tonnen gebrauchter Geräte, wie Waschmaschinen, Kühlschränke, Fernseher, Computer oder Handys.
  • Ab 24. März 2006 dürfen Verbraucher ihre Geräte, die sie nicht mehr nutzen möchten, nicht mehr in den Restmüll werfen, sondern sind verpflichtet, diese bei den Kommunen in die getrennte Erfassung zu geben. Dazu können sie je nach Gemeinde die kostenlosen Abgabestellen nutzen oder die Altgeräte abholen lassen.
  • Für alle weiteren Schritte wie Logistik, Sortierung, Demontage und Recycling sind die Hersteller verantwortlich.
  • Die Kosten der künftigen Rücknahmesysteme betragen allein für die Industrie voraussichtlich zwischen 350 und 500 Millionen Euro jährlich.
  • Die Kosten für die Entsorgung liegen bei den überwiegend ins Gewicht fallenden größeren Geräten bei 8 Euro für eine Waschmaschine, 15 Euro für einen Kühlschrank oder rund 10 Euro für einen Fernseher.
  • Das Leitmotiv des von ZVEI und BITKOM entwickelten Entsorgungskonzeptes  ist: „So viel individuelle Elemente wie möglich – so wenig gemeinsame Elemente wie nötig“
  • Ziel ist ein effizienter Wettbewerb von Logistik- und Entsorgungsunternehmen, um Kosten für Hersteller und Verbraucher möglichst gering zu halten

 

Ansprechpartner:

 

Otmar Frey

Vorsitzender der gemeinsamen ZVEI-/BITKOM-

Task Force Elektro- und Elektronik-Altgeräte

ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V.

Stresemannallee 19

60596 Frankfurt

Fon: 069 6302-283

Fax: 069 6302-362

Mail: umwelt(at)zvei.org

www.altgeraete.org

 

Dr. Mario Tobias

Geschäftsleiter Technologien und Dienste

Bundesverband Informationswirtschaft

Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) e.V.

Albrechtstraße 10

10117 Berlin

Fon: 030 27576-230

Fax: 030 27576-400

Mail: m.tobias(at)bitkom.org

www.bitkom.org

 

 


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