10. November 2005 - PR 103/2005
Frankfurt am Main, 10. November 2005 – Der ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. bietet über seine Servicegesellschaft ZSG allen Anbietern von elektrotechnischen Gebrauchsgütern die nach dem Elektrogesetz vorgeschriebenen Garantien für die Entsorgung an. Grundlage ist eine am 29. September erteilte Genehmigung der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR) für ein im ZVEI entwickeltes Garantiemodell. Es sieht für kleinere Anbieter die Einzahlung der Garantiesumme auf ein Treuhandkonto, für größere Garantievolumina die Beibringung einer Bankgarantie sowie als dritte Alternative eine gemeinschaftliche Garantie vor. Letztere Alternative steht derzeit nur ZVEI-Mitgliedsunternehmen offen. „Wir werden die laufenden Verhandlungen mit Versicherungsunternehmen weiter vorantreiben, um auch Herstellern und Importeuren, die sich noch nicht für eine ZVEI-Mitgliedschaft entschieden haben, rasch dieses attraktive Modell anbieten zu können“, erläutert ZSG-Geschäftsführer Peter Vondung.
Einzelheiten zu den nach dem Elektrogesetz erforderlichen Garantien für die Entsorgung von elektrotechnischen Gebrauchsgütern finden sich unter: www.stiftung-ear.de/stiftung_ear/fragen_und_antworten/garantie/.
Detaillierte Informationen zu dem Garantiemodell des ZVEI stehen unter www.zvei-garantie.de zur Verfügung. Die telefonische ZVEI-Hotline ist unter 069 6302-433 erreichbar. Allgemeine Erläuterungen zum Elektrogesetz bietet die Homepage www.altgeraete.org.