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Arbeitsschutz / Betriebssicherheit 

Gesetze

Die gesetzliche Grundlage für den Arbeitsschutz bildet das Arbeitsschutzgesetz, das in Deutschland die allgemeine Rahmenrichtlinie zum Arbeitsschutz 89/391/EWG in nationales Recht umsetzt.

Die Einzelrichtlinien unter dieser Rahmenrichtlinie finden sich in Verordnungen unter dem Arbeitsschutzgesetz wieder. Übergeordnete Bedeutung haben aufgrund ihres weit gefassten Geltungsbereichs die Betriebssicherheitsverordnung und die Arbeitsstättenverordnung.

 

 

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – 7. August 1996

 

Dieses Gesetz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Es gilt in allen Tätigkeitsbereichen. Es legt u.a. die Pflichten der Arbeitgeber zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten fest.

 

 

 

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – 27. September 2002

 

Diese Verordnung gilt für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit. Arbeitsmittel im Sinne dieser Verordnung sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen. Diese Verordnung gilt auch für bestimmte überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes.

 

Arbeitsstättenverordnung  (ArbStättV)– 25.08.2004

 

In Deutschland ist am 25. August 2004 die neu strukturierte Arbeitsstättenverordnung in Kraft getreten. Sie löst die Arbeitsstättenverordnung vom 20. März  1975, zuletzt geändert durch Artikel 7 der Verordnung vom 27. September 2002, ab.

Die Verordnung ist in einen Vorschriftentext mit allgemeinen und einen Anhang mit speziellen Bestimmungen aufgeteilt. Die allgemeinen Bestimmungen enthalten Rahmenvorschriften mit teilweise neu formulierten Anforderungen an das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Der Anhang stellt grundlegende Konkretisierungen der allgemeinen Anforderungen zusam-men und übernimmt im wesentlichen die bisherigen Regelungen der Arbeitsstättenverordnung.

 

 

Kontakt im ZVEI

Haimo Huhle

huhle(at)zvei.org

 






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