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Arbeittschutz / Betriebssicherheit 

Richtlinien

Die Rahmenrichtlinie ist die Arbeitsschutzrichtlinie 89/391/EWG.

 

Arbeitsschutzrichtlinie (89/391/EWG)

Ziel dieser Richtlinie ist die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz. Sie enthält zu diesem Zweck allgemeine Grundsätze für die Verhütung berufsbedingter Gefahren, für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz, die Ausschaltung von Risiko- und Unfallfaktoren, die Information, die Anhörung, die ausgewogene Beteiligung nach den nationalen Rechtsvorschriften bzw. Praktiken, die Unterweisung der Arbeitnehmer und ihrer Vertreter sowie allgemeine Regeln für die Durchführung dieser Grundsätze.  Diese Richtlinie berührt nicht bereits geltende oder künftige nationale und gemeinschaftliche Bestimmungen, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz günstiger sind.

Es handelt sich um eine Rahmenrichtlinie, die bezügliche spezieller Gefährdungen durch sog. Einzelrichtlinien ergänzt wird. Beispielhaft sind nachfolgend einige der für die Elektrotechnik- und Elektronikindustrie wichtigsten dieser Einzelrichtlinien beschrieben.

 

Unter ihr sind mehrere Einzelrichtlinien erlassen worden, z.B.:

  • Arbeitsstättenrichtlinie (89/654/EWG),
  • physikalische Agenzien [Gefährdung durch Vibrationen (2002/44/EG), Gefährdung durch Lärm (2003/10/EG), Gefährdung durch Elektromagnetische Felder (EMF) (2004/40/EG)]

 

Kontakt im ZVEI

Haimo Huhle

huhle(at)zvei.org

 






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