China hat eine Rahmenregelung (Administrative Regulation for Energy Efficiency label) für verpflichtende Kennzeichnung von energieverbrauchenden Produkten mit der WTO-Notifizierung G/TBT/N/CHN 59 bekannt gegeben. Die Regelung gilt für heimische Hersteller (im Land produzierte Geräte) und für importierte Geräte, welche in China verkauft werden sollen. Die Regelung ist am 1. März 2005 in Kraft getreten.
Für die Produktarten getrennt werden unter der Rahmenrichtlinie sukkzessive Geltungsbereiche definiert und Ausführungsbestimmen erlassen. Diese Ausführungsbestimmungen werden dann für jede Produktart auch den jeweiligen Beginn der Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht sowie eine Übergangsfrist enthalten.
Mitgliedsunternehmen des ZVEI finden weitere Informationen (Zusammenfassung des Gesetzes, Informationen zu den Produkten) im Mitgliederbereich des ZVEI im Bereich "Technische Vorschriften" - "Konformitätsbewertung".
Kontakt im ZVEI
Dr.-Ing. Jörg Ed. Hartge