Die Richtlinie 2005/32/EG zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte wurde am 22. Juli 2005 im Amtblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Mit Wirkung vom 3. November 2009 wurde sie durch die Neufassung 2009/125/EG ersetzt. Beide Richtlinien sind nahezu wortgleich, jedoch wurde der ursprüngliche Geltungsberiech von "ernergiebetriebenen Produkten" (Energy using Products, EuP) auf "energieverbrauchsrelevante Produkte" (Energy related Products, ErP) ausgedehnt.
Mit der ErP/EUP-Richtlinie wurde ein Rahmen geschaffen, um die Integration von Umweltaspekten in die Entwicklung und das Design von Produkten und damit die Verbesserung der Umweltauswirkungen dieser Produkte zu fördern. Spezifische Anforderungen für bestimmte Produktkategorien werden von sog. Durchführungsmaßnahmen festgelegt.
Der ZVEI hatte in seinen Stellungnahmen zur Richtliniensetzung die Überfrachtung gesetzlicher Vorschriften und die Gefahr der Fragmentierung des Europäischen Binnenmarktes deutlich kritisiert.
Die Elektroindustrie hat mit der Initiative "Energie-Effizienz ist unsere Sache" den konsequenten Einsatz neuer Technologien und Ersatz alter Produkte gefordert. Damit ließe sich ein Einsparvolumen von rund 40 Mrd. kWh jährlich erzielen; das entspricht in etwa dem Jahresverbrauch eines Flächenlandes wie Hessen. Die genannten Beispiele sind längst nicht vollständig, sondern zeigen nur, was mit vorhandener Technologie und pragmatischen Maßnahmen zeitnah umgesetzt werden könnte, wenn das Ziel Energie-Effizienz konsequent verfolgt wird.
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