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Produktbezogener Umweltschutz 

FAQ (häufig gestellt Fragen)

 

Welche Verbote oder Beschränkungen von Stoffen sind für Produkte der Elektro- und Elektronikindustrie relevant?

 

Bestimmte Stoff dürfen in Produkten nicht enthalten sein oder unterliegen Einschränkungen hinsichtlich ihres Gewichtsanteils oder ihrer Anwendung. Die hierzu geltenden gesetzlichen Regelungen werden häufig mit Anforderungen vermischt, die darüber hinausgehen. Solche weitergehenden Anforderungen betreffen Stoffe oder Materialien, die einfach unerwünscht sind oder langfristig vermieden oder ersetzt werden sollen. Auch Anfragen von Kunden, Handel und Verbrauchern stehen im Zusammenhang mit der Verwendung von Stoffen und Materialien in Produkten der Elektro- und Elektronikindustrie.

 

Weitere Informationen: Die laufend aktualisierte Publikation "Inhaltsstoffe in Produkten der Elektroindustrie - Gesetzliche Regelungen, Textbausteine" stellt die von Verboten oder Beschränkungen betroffenen Stoffe zusammen, die üblicherweise in Elektro- und Elektronikgeräten vorkommen können.

 

 

Für welche Produkte werden Sicherheitsdatenblätter benötigt?

 

Gelegentlich wird von den Herstellern elektrotechnischer und elektronischer Produkte ein "Sicherheitsdatenblatt" für die gelieferten Produkte verlangt. Die gesetzliche Pflicht zur Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes betrifft bestimmte Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, nicht jedoch elektrotechnische oder elektronische Produkte.

 

Hintergrund für derartige Anforderungen ist z.B. der Wunsch, Informationen über die stoffliche Zusammensetzung und möglicherweise kritischen Bestandteile zu erhalten. Die gesetzliche Grundlage für das Sicherheitsdatenblatt bildet die Gefahrstoffverordnung. Sie setzt die EG-Richtlinie 91/155/EWG um. Ausführliche Hinweise zu Sicherheitsdatenblättern enthält die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 220 "Sicherheitsdatenblatt für gefährliche Stoffe und Zubereitungen".

 

Weitere Informationen: In der Publikation "Begriffserläuterungen zu Sicherheitsdatenblättern und Produktinformationen" wird die teils schwierige Materie der unterschiedlichen Begrifflichkeiten zu diesem Bereich detailliert erläutert.

 

 

 

Wird PCB in der Elektroindustrie verwendet?

 

PCB (polychlorierte Biphenyle) wurden seit ca. 1930 in Transformatoren oder in bestimmten Starkstromkondensatoren verwendet. PCB zeichnen sich durch hohe elektrische Stabilität und schwere Entflammbarkeit aus.

Etwa seit 1968 wurde erkannt, dass polychlorierte Biphenyle biologisch schwer abbaubar und ökologisch bedenklich sind. Die Verwendung von PCB wurde 1978 in der Bundesrepublik Deutschland auf bestimmte Anwendungsgebiete (sog. "geschlossene Systeme") beschränkt.

 

Die Produktion von PCB wurde 1982 in der Bundesrepublik Deutschland eingestellt. Zu diesem Zeitpunkt haben auch die Hersteller von Starkstromkondensatoren auf den Einsatz polychlorierter Biphenyle verzichtet, weil Ersatzstoffe mit annähernd gleichen dielektrischen Eigenschaften auf den Markt kamen. Die seit 30.06.2000 in Kraft getretene "PCB-Abfallverordnung" regelt die endgültige Beseitigungen von PCB.

 

Weitere Informationen: Das ZVEI-Merkblatt "Entsorgung von PCB-haltigen Starkstromkondensatoren" enthält detaillierte Hinweise hierzu.

 

 

Weshalb enthalten Kunststoffe Flammschutzmittel?

 

Die Entstehung eines Brandes muss verhindert werden. Hohe Sicherheitsanforderungen aus Gesetzgebung und Normung setzen Rahmenbedingungen und Grenzwerte, die eine Gefährdung des Benutzers ausschließen sollen. In vielen Fällen ist dies nur durch flammhemmende Zusätze in Kunststoffen zu erreichen.

 

Der Einsatz von Kunststoffen ohne Flammhemmer ist nicht immer möglich. Dennoch sucht die Elektroindustrie nach Lösungen, mit denen der erforderliche Flammschutz auf anderem Wege erreicht werden kann.

 

Weitere Informationen:Das Infoheft "Kunststoffe in der Elektrotechnik - Aspekte des Brandschutzes" erläutert detailliert die Erfordernissen zum Einsatz von Flammschutzmitteln und zeigt Möglichkeiten zur Vermeidung umweltrelevanter Materialien auf.

 

 

 

Werden Schwermetalle in Elektrogeräten eingesetzt?

 

In einigen bestimmten Anwendungen ist der Einsatz von Schwermetallen in Produkten der Elektro- und Elektronikindustrie unverzichtbar. Beispielsweise wird Blei bei Lötlegierungen verwendet, geringe Mengen von Quecksilber findet sich z.B. in Energiesparlampen und sechswertiges Chrom oder Cadmium als Zusatzstoff braucht man für den Korrosionsschutz.

 

Häufig können nur mit diesen Materialbestandteilen bestimmte Eigenschaften und Funktionen in Produkten erreicht werden. Die gesetzliche Regelung zur Verwendung dieser Stoffe in Produkten stellt im Wesentlichen die Chemikalienverbotverordnung dar.

 

Weitere Informationen: Die laufend aktualisierte ZVEI-Publikation "Inhaltsstoffe in Produkten der Elektroindustrie - Gesetzliche Regelungen, Textbausteine" stellt die von Verboten oder Beschränkungen betroffenen Stoffe zusammen, die üblicherweise in Elektro- und Elektronikgeräten vorkommen können. Das Infoheft "Kunststoffe in der Elektrotechnik - Aspekte des Brandschutzes" gibt zum Einsatz von Flammschutzmitteln Auskunft.

 

 

 

Wofür steht IPP?

 

Die 1998 auf europäischer Ebene initiierte produktbezogene Umweltpolitik wird auch als "Integrierte Produktpolitik (IPP)" bezeichnet. Diese staatliche Politik zielt auf eine stetige Verbesserung von Produkten und Dienstleistungen hinsichtlich ihrer umweltrelevanten Wirkungen entlang des gesamten Lebenszyklus eines Produkts ab bzw. fördert diese. Mit der Vorlage eines "Grünbuchs" wurde die Diskussion um die künftige Ausrichtung der Umweltpolitik auf breiter Ebene fortgesetzt und ein umfassender Katalog möglicher Elemente einer künftigen Strategie im produktbezogenen Umweltschutz formuliert.

 

Die EU-Kommission entwickelt diesen Ansatz weiter, beabsichtigt jedoch offensichtlich nicht, IPP in Form einer eigenständigen gesetzlichen Regelung umzusetzen.

 

 

 

Was steckt hinter den Abkürzungen EEE, EER, EuE?

 

"EEE" wird im Zusammenhang mit einem EU-Richtlinienvorschlag zur umweltgerechten Gestaltung von Elektro- und Elektronikprodukten verwendet (EEE-Directive - Impact on the Environment of Electrical and Electronic Equipment).

 

"EER" steht für "Energy Efficiency Requirements for End-use Equipment". Dahinter steht der Vorschlag einer Rahmenrichtlinie zum effizienten Energieverbrauch von Endgeräten

 

Hinter "EuE" steckt der neue Vorschlag für eine Rahmenrichtlinie zur umweltgerechten Produktgestaltung von Endgeräten (Eco-design of End Use Equipment). Dieser Vorschlag vom November 2002 soll die beiden Entwurfspapiere "EEE" vom Februar 2001 und "EER" vom April 2002 zusammenfassen. 

 

 

 

Wie steht es mit dem Vorschlag einer EU-Richtlinie für Umweltauswirkungen von Produkten?

 

Die Generaldirektion Unternehmen der EU-Kommission hatte im Februar 2001 einen ersten informellen Vorschlag für eine eigenständige Richtlinie zur umweltgerechten Gestaltung von Elektro- und Elektronikprodukten (EEE) vorgelegt. Im April 2002 hatte die Generaldirektion Energie eine Rahmenrichtlinie zur Energieeffizienz von Endgeräten (EER) vorgeschlagen.

 

Im November 2002 haben diese beiden Generaldirektionen den "vereinheitlichten" Vorschlag einer Rahmenrichtlinie zur umweltgerechten Produktgestaltung von Endgeräten (EuE) vorgelegt. Der ZVEI sieht noch erheblichen Diskussionsbedarf, zumal mit diesen Ansätzen Neuland betreten wird. Ob diese Richtlinie als Baustein im ganzheitlichen Rahmen der "Integrierten Produktpolitik - IPP" zu sehen ist, kann derzeit noch nicht abschließend festgestellt werden.

 

 

 

Was bedeutet DFE?

 

Design for Environment (DFE) kann mit "umweltverträgliche Produktgestaltung" übersetzt werden und umfasst alle Aktivitäten zur Entwicklung umweltfreundlicher Produkte. Derzeit wird mit der ISO/TR 14062 „Integrating of environmental aspects into product design and development“ ein internationaler Standard entwickelt, der auf eine Integration von Aspekten des Umweltschutzes in die Produktentwicklung bzw. das Produktdesign abzielt. Die Normungsarbeit  ist nahezu abgeschlossen und eine deutsche Übersetzung wird vorbereitet. Im Frühjahr 2002 soll das neue Regelwerk den Anwendern zur Verfügung stehen.

 

 

 

Was sagen Umweltzeichen auf Produkten aus?

 

Die Umweltkennzeichnung von Produkten kann einen sinnvollen Beitrag leisten, "umweltfreundliche" Produkte kenntlich zu machen. So ist das deutsche Umweltzeichen "Blauer Engel" vielen Verbrauchern bekannt als Symbol für ökologisch optimierte Produkte wie zum Beispiel schadstoffarme Farben und Lacke, FCKW-freie Spraydosen oder auch für Recycling- oder Hygienepapiere. Neben dem "Blauen Engel" gibt es weitere nationale und internationale Umweltzeichen.

 

Das Europäische Umweltzeichen, auch "EU-Blume" genannt, soll zukünftig vermehrt als einheitliches europäisches Zeichen für umweltfreundliche Produkte stehen. Umweltzeichen nach detailliert festgelegten Kriterien sind verlässlicher als Werbefloskeln wie "bio", "Öko", "Natur" oder ähnliche Produktattribute.

 

 

 

 

Kontakt im ZVEI

Bernhard Klee

klee(at)zvei.org

 

 






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