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GHS - Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien  

Das Global Harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS, Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals) ist ein weltweit vereinheitlichtes System zur Einstufung und Kennzeichnung (GHS-Gefährdungssymbole) von Chemikalien sowie deren Sicherheitsdatenblätter.

 

 

 

Übergangsbestimmungen

Die Verordnung tritt am 20.01.2009 in Kraft. Es bestehen folgende Übergangsfristen:

  • Bis zum 1. Dezember 2010 werden Stoffe gemäß der Stoffrichtlinie (67/548/EWG) eingestuft, gekennzeichnet und verpackt. Die Einstufung nach der Stoffrichtlinie ist darüber hinaus bis 30. Mai 2015 im Sicherheitsdatenblatt anzugeben.
  • Bis zum 1. Juni 2015 werden Gemische (bisher Zubereitungen) gemäß der Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EG) eingestuft, gekennzeichnet und verpackt.
  • Abweichend davon können Stoffe und Zubereitungen auch vor dem 1. Dezember 2010 bzw. dem 1. Juni 2015 nach den Vorgaben der GHS-VO nach dem 20.01.2009 eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden. Bis zum 1. Juni 2017 müssen Stoffe, die gemäß der Richtlinie 1999/45/EWG eingestuft, gekennzeichnet und verpackt und bereits vor dem 1. Juni 2015 in Verkehr gebracht wurden, nicht erneut gemäß dieser Verordnung gekennzeichnet und verpackt werden.

 

 

Weiterführende Links

Weitere Informationen zum GHS erhalten Sie unter den folgenden Links: 

 

 

 

Kontakt im ZVEI

umwelt(at)zvei.org  

 

 






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