Für den Marktzugang von Produkten ist die Gesetzgebung nach dem sogenannten "Neuen Ansatz" (New Approach) wesentlich. Um den freien Warenverkehr in Europa zu ermöglichen und die Handelshemmnisse, die durch nationalstaatliche Anforderungen an Produkte entstehen, abzubauen hat die Europäische Kommission mit dem "Neuen Ansatz" (New Approach) 1985 ergänzt durch das "Gesamtkonzept" (Global Approach) 1990 Bausteine für eine effiziente und möglichst einheitliche Gestaltung der europäischen produktbezogenen Gesetzgebung geschaffen. Die nach diesem Konzept geschaffenen Richtlinien werden in nationales Recht umgesetzt und lösen die dort geltende nationale Gesetzgebung ab.
Bis heute sind auf Basis des Neuen Konzeptes rund 30 Produktrichtlinien entstanden. Die Niederspannungsrichtlinie 73/23/EWG, die bereits seit 1973 gilt, Vorbildcharakter für die Erarbeitung des Konzeptes hatte.
Vom New Approach zum New Legislative Framework (NLF)
Das mit dem New Approach eingeführte Konzept zur Technischen Regulierung und Konformitätsprüfung hat sich bewährt und wurde von allen betroffenen Seiten positiv bewertet. Dennoch hatten sich nach zwanzig Jahren Praxis Unstimmigkeiten bei Begrifflichkeiten und Verfahrensweisen in den Richtlinien eingeschlichen. Deshalb hat sich die EU Kommission 2003 entschlossen, den New Approach zu überarbeiten. Gleichzeitig zeigten sich gravierende Unterschiede bei der Kompetenzüberprüfung durch die nationalen Akkreditierungsstellen und starke Schwächen in der Marktüberwachung.
Nach fast fünf Jahren der Erarbeitung, an der sich der ZVEI zusammen mit ORGALIME immer wieder beteiligte hatte, wurde die Revision mit der Veröffentlichung von drei entsprechenden Dokumenten im August 2008 abgeschlosssen. Der New Approach hat sich mit der Revision in das New Legislative Framework (NLF) verwandelt. Für die Elektrotechnik- und Elektronikindustrie sind folgende Dokumente relevant:
- Beschluss 768/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten
Dieser Teil stellt praktisch eine Handlungsanleitung für die Europäische Kommission für die Erstellung von Richtlinien dar. Sie enthält die wesentlichen Bestandteile technischer EG-Richtlinien wie z.B. Begriffsbestimmungen, allgemeine Verpflichtungen für die Wirtschaftsakteure oder die Konformitätsbewertungsverfahren.
- Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten
In diesem Teil wird ein übergeordneter Rahmen mit Regelungen für die Akkreditierung, die Marktüberwachung, die Kontrollen von Produkten aus Drittstaaten und die CE-Kennzeichnung geschaffen.
Das Konzept des New Approach, das in diesen beiden Dokumenten konkretisiert, gestärkt und ergänzt wird, sieht im Wesentlichen folgende Elemente vor:
- Die in der Richtlinie formulierten Produktanforderungen beschränken sich auf allgemein gehaltene sogenannte "grundlegende Anforderungen".
- Die eigentliche technische Konkretisierung der Anforderungen wird den europäischen Normenorganisationen CEN , CENELEC und ETSI übertragen.
- Es dürfen nur Produkte in Verkehr gebracht werden, die den grundlegenden Anforderungen genügen.
- Der freie Warenverkehr richtlinienkonformer Produkte darf nicht behindert werden.
- Hält ein Produkt die einschlägigen harmonisierten Normen ein, wird von der Erfüllung der grundlegenden Anforderungen ausgegangen (Vermutungswirkung).
- Die Anwendung der harmonisierten Normen ist freiwillig. Ein Hersteller kann auch zu anderen Lösungen greifen, wenn die Erfüllung der Anforderungen nachgewiesen wird.
- Die Erfüllung der grundlegenden Anforderungen wird in einem formellen Konformitätsbewertungsverfahren festgestellt.
Die Konformitätsbewertungsverfahren setzen sich aus einem oder mehreren von acht im Gesamtkonzept vorgeschlagenen Modulen zusammen. - Bei der Wahl des Verfahrens gilt weitgehende Herstellerverantwortung. Nur bei Produkten mit hohem potentiellen Risiko werden sogenannte benannte Stellen einbezogen. Die staatliche Kontrolle beschränkt sich weitestgehend auf die Marktüberwachung hinsichtlich bereits in Verkehr befindlicher Produkte. Daneben hat der Staat Aufgaben im Bereich der Akkreditierung der benannten Stellen.
- Mit der Ausstellung einer Konformitätserklärung und der Anbringung der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller die Konformität seines Produktes.
Leitfaden der EU Kommission für die Umsetzung nach dem neuen Konzept und dem Gesamtkonzept verfasster Richtlinien