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Techn. Produktvorschriften 

EMV - Gesetz

Die Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) ist ein Bereich, bei dem die Eigenschaften unterschiedlichster Produkte störenden Einfluss auf die Funktion anderer Produkte nehmen können, ohne dass diese in einem engen räumlichen oder funktionalen Zusammenhang stehen. Das besondere Problem liegt darin begründet, dass nahezu jedes elektrisch betriebene Gerät gewollt oder ungewollt elektromagnetische Phänomene erzeugt, die prinzipiell einen störenden Einfluss auf andere Geräte haben können. Die Richtlinie regelt dieses Problem durch Begrenzung der "Störaussendung" einerseits und Forderungen nach einer Mindest-"Störfestigkeit" der Geräte andererseits.

 

Das EMV-Gesetz (EMVG) ist die deutsche Umsetzung der europäischen EMV-Richtlinie 89/336/EWG. Die neue europäische EMV-Richtlinie 2004/108/EG löst die frühere Fassung 89/336/EWG ab. Daher musste das deutsche EMVG novelliert werden. Dessen Neufassung wurde am 29. Februar 2008 im Bundesgesetzblatt Nr. 6 veröffentlicht und hat mit Wirkung vom 01. März 2008 das EMVG von 1998 abgelöst.

 

Das neue EMVG finden Sie unter http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Gesetz/emvg,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf

 

 

 

 

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