Unsichere Produkte: Gefahr für Kunden und seriöse Wettbewerber
Elektrogeräte deutscher und europäischer Hersteller gehören zu den sichersten der Welt. Für verantwortungsbewusste Hersteller ist die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften selbstverständlich. Deshalb geht die Zahl der Stromunfälle seit Jahren zurück. Aber Sicherheit hat ihren Preis. Die Einhaltung der Sicherheitsnormen macht je nach Produkt zwischen 15 und 25% der Herstellungskosten aus. Unseriöse Hersteller setzen hier gern den Rotstift an. Zerbrechliche Gehäuse, ungesicherte Lötverbindungen, schwache Kontakte, zu dünne Isolierung sind nur einige der Sicherheitsmängel, die sich in auffällig billigen Elektrogeräten finden. Typische Gefahren sind Stromschläge, Brände, Verletzungen.
Wer solche Geräte herstellt, gefährdet den Verbraucher in seiner Sicherheit und seiner Gesundheit un er schädigt die seriösen Wettbewerber, die in die sichere Konstruktion ihrer Produkte investieren. Allerdings sind Sicherheitsmängel den Geräten fast nie von außen anzusehen. Es sind technische Details, die nur Fachleute erkennen können.
Die Kontrolle, ob die am Markt angebotenen Produkte sicher sind, liegt in Deutschland bei der Gewerbeaufsicht. Wenn Sicherheitsmängel vorliegen, darf das Produkt nicht weiter verkauft werden; die Gewerbeaufsicht spricht eine Untersagungsverfügung aus.
Untersagungsverfügungen (Deutschland)
Auf den Internetseiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) werden die Untersagungsverfügungen, die nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz in den "Amtlichen Mitteilungen" der Bundesanstalt bekannt gemacht werden, eingestellt. Folgende Informationen sind hier zu den Produkten vorhanden:
Die Untersagungsverfügungen und die Amtlichen Mitteilungen der BAuA können im Internet eingesehen werden.
Warnungen über unsichere Produkte durch die Europäischen Kommission
Die Europäische Kommission informiert wöchentlich über gefährliche Produkte (zu den Informationen). Dabei werden durch das Schnellinformationssystem (RAPEX) Warnungen aus den Mitgliedstaaten herausgegeben. Meistens geht es nach Aussage der Europäischen Kommission dabei um Gesundheitsgefahren wie Erstickung, Stromschlag oder Verbrennung. Laut der Kommission gehen jede Woche 2 bis 4 derartige Produktwarnungen aus den EU-Staaten ein. Grundlage für das Warnsystem RAPEX ist die allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie 2001/54/EG.
Formblatt der EU-Kommission zur Meldung unsicherer Produkte nach der Allgemeinen Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG (pdf-Datei, Acrobat Reader 7.0)
Aktivitäten des ZVEI
Siehe ZVEI-Aktionsplattform Sichere Produkte
Kontakt im ZVEI
Haimo Huhle