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Geräte- und Produktsicherheit 

Europäische und internationale Normung

 

 

Nationale Normung

 

Das DIN Deutsches Institut für Normung e. V. ist die für die Normung zuständige Institution der Bundesrepublik Deutschland. Das DIN ist für die entsprechenden Aufgaben das deutsche Mitglied in den europäischen und internationalen Normungsorganisationen, im elektrotechnischen Bereich ist das Mitglied die DKE  Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE .

 

Die Ablaufschemen der Normungsvorgänge entsprechen dem Geschäftsgang für die Normungsarbeit (DIN 820-4), können aber je nach Art der Norm und Trägerorganisation Abweichungen aufweisen. Gemeinsam ist allen, dass Normen in einem mehrstufigen Verfahren in demokratischer Weise unter Einbeziehung aller betroffenen Kreise im Konsensprinzip erarbeitet werden. Besonders hingewiesen wird auf die folgenden Tatsachen:

  • an der Erarbeitung von Norm-Entwürfen werden alle wesentlichen betroffenen Fachkreise beteiligt;
  • alle Norm-Entwürfe werden einem öffentlichen Einspruchsverfahren unterworfen;
  • im Rahmen von Schlichtungs- und Schiedsverfahren werden gegen Norm-Entwürfe aufrechterhaltene Einsprüche beraten und beschieden.

 

Die Ergebnisse der Normungsarbeit im DIN und damit auch in der DKE sind Deutsche Normen, die höchstmöglichen Übereinstimmungsgrad mit Internationalen Normen haben sollen, wobei für Europäische Normen die Verpflichtung der unveränderten Übernahme in das DIN-Normenwerk besteht, unter Zurückziehung entgegenstehender nationaler Normen. Elektrotechnische Normen der DKE werden zusätzlich als VDE-Bestimmung gekennzeichnet beziehungsweise klassifiziert, wenn sie Festlegungen über die Abwendung von Gefahren für Menschen, Tiere und Sachen enthalten und sich diese Gefahren aus bestimmten (zwischen DIN und VDE genau festgelegten) Gefahrenquellen ergeben oder wenn die Normen in den Anwendungsbereich von Rechtsnormen fallen, die der Abwendung solcher Gefahren dienen.

 

Die fachliche Arbeit in den Normungsgremien des DIN einschließlich DKE wird von ehrenamtlichen Mitarbeitern geleistet. Die ehrenamtlichen Mitarbeiter üssen von den sie entsendenden Stellen (z. B. Ausbildungs- und Forschungsinstituten, Behörden, Instituten, Verbänden, Vereinen) für die Arbeit in den Normungsgremien autorisiert sein. Die Zusammensetzung der DKE-Komitees und Unterkomitees erfolgt, wie in allen Arbeitsausschüssen des DIN, nach dem Grundsatz der Vertretung der betroffenen Kreise in einem angemessenen Verhältnis. Dieses wird gewährleistet durch eine im Einvernehmen mit den betroffenen Fachkreisen erfolgende Besetzung, die der Bestätigung durch den zuständigen Fachbereichsvorsitzenden bedarf. Nach erfolgter Bestätigung werden die Mitarbeiter von Komitees und Unterkomitees berufen, wobei diese Berufung jeweils bis zum Ablauf einer vierjährigen Amtsperiode des Lenkungsausschusses der DKE gilt. Die berufenen Mitarbeiter handeln als Sachverständige ihrer Fachrichtung, sind jedoch gehalten, die Auffassung desjenigen Fachkreises zu vertreten, vom dem sie autorisiert sind.

 

 

Europäische Normung

 

Europäische Richtlinien nach der Neuen Konzeption zu Produktsicherheit und EMV geben grundlegende Schutzanforderungen vor. Die eigentliche technische Konkretisierung dieser Inhalte erfolgt durch die europäischen Normenorganisationen

 

CEN (Comité Européen de Normalisation)

CENELEC (Comité Européen de Normalisation Electrotechnique)

ETSI (European Telecommunications Standards Institute)

 

Nach der Definition in der Richtlinie 98/34/EG sind europäische Normen technische Spezifikationen, die von europäischen Normungsorganisationen angenommen wurden, deren Einhaltung jedoch nicht zwingend vorgeschrieben ist. Gemäß der Geschäftsordnung dieser Organisationen müssen europäische Normen auf einzelstaatlicher Ebene als nationale Normen umgesetzt werden. Diese Umsetzung bedeutet, dass die betreffenden europäischen Normen in gleicher Weise wie nationale Normen zugänglich gemacht werden und alle im Widerspruch dazu stehenden einzelstaatlichen Normen innerhalb eines bestimmten Zeitraums zurückgezogen werden müssen.

 

Unter der Neuen Konzeption werden europäische Normen im Regelfall aufgrund eines von der Europäischen Kommission nach Anhörung der Mitgliedstaaten erteilten Auftrags erarbeitet. Diese Aufträge werden Mandate genannt.

 

Als harmonisierte Normen im Sinne der Neuen Konzeption werden die europäischen Normen angesehen, die die europäischen Normungsorganisationen der Europäischen Kommission formell vorlegen und die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden. Eine harmonisierte Norm muss die wesentlichen Anforderungen der jeweiligen Richtlinie konkretisieren. Wendet ein Hersteller eine harmonisierte Norm an, kann er für sein Produkt die "Vermutungswirkung" in Anspruch nehmen, dass es die wesentlichen Anforderungen der jeweiligen Richtlinie erfüllt.

 

 

 

Leitlinien der Zusammenarbeit zwischen der EU-Kommission und den europäischen Normenorganisationen

 

Die Erarbeitung und Annahme harmonisierter Normen gründet sich auf die allgemeinen Leitlinien für die Zusammenarbeit zwischen den europäischen Normungsorganisationen und der Kommission. Diese Leitlinien enthalten eine Reihe von Grundsätzen und Verpflichtungen zur Normung, wie z. B. die Beteiligung aller interessierten Parteien (z. B. Hersteller, Verbraucherorganisationen und Gewerkschaften), die Rolle der Behörden, die Qualität der Normen und eine einheitliche Anwendung der Normen in der gesamten Gemeinschaft.

 

 

 

 

Internationale Normung

 

Auf internationaler Ebene werden Normen bei ISO (International Organisation for Standardizition) und IEC (International Electrotechnical Commission) erarbeitet. CEN und CENELEC haben jeweils in ihrem Bereich Abkommen (Wiener Abkommen ISO/CEN, Dresdener Abkommenr IEC/CENELEC) mit ihrem internationalen Partner geschlossen, durch die eine Annäherung der europäischen und internationalen Normung erreicht werden soll.

 

Bei IEC werden vor dem Hintergrund des steigenden weltweiten Wettbewerbs und immer kürzer werdender Produktlebensdauern außer Normen noch weitere Dokumentenarten geschaffen:

 

1. IEC-Normen, Technische Spezifikationen und Technische Berichte

Diese entstehen in einem Technical Committee/Sub-Committee, durchlaufen ein öffentliches Einspruchsverfahren und dienen der Sicherstellung eines widerspruchsfreien Normenwerks.

 

2. Publicly Available Specifications (PAS)

Diese basieren in der Regel auf vorhandenen Spezifikationen eines Konsortiums, Workshops etc. und durchlaufen kein öffentliches Einspruchsverfahren, sondern werden von den P-Mitgliedern eines Technical Committee/Sub-Committee mit einfacher Mehrheit angenommen. Dadurch ist auch die Veröffentlichung konkurrierender Spezifikationen möglich.

 

3. Industry Technical Agreements (ITA)

Diese werden außerhalb der etablierten Technical Committee/Sub-Committee-Struktur, aber unter Nutzung der IEC-Infrastruktur, von Konsortien erarbeitet, mit dem IEC-Logo versehen und weltweit bekannt gemacht. Dieses Verfahren erlaubt nicht nur die Veröffentlichung konkurrierender, sondern auch sich widersprechender Spezifikationen.

Die Erarbeitungszeit der beiden letztgenannten neuen IEC-Produkte ist aufgrund der vereinfachten Verfahren wesentlich reduziert und liegt beim ITA zwischen sechs und zwölf Monaten. Beide Ergebnisse können bei einer entsprechenden Marktakzeptanz im Rahmen der Fast Track Procedure den Status einer Norm erhalten. Die IEC bietet mit dieser differenzierten Produktpalette die Möglichkeit, technische Spezifikationen entsprechend der gewünschten Normungstiefe, der sicherheitstechnischen Erfordernisse und des Marktbedarfs zeit- und kostengerecht zu erstellen.

 

 

 

 

 

 

Kontakt im ZVEI

Silke Sichter

sichter(at)zvei.org

 

 

 






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