Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ist am 29.5.2009 in Kraft getreten. Das BilMoG bringt weitreichende Neuregelungen mit sich. Hier sind insbesondere die Annäherung an die IFRS, die Modifikation des Realisations- und Anschaffungskostenprinzips, die Abschaffung der sog. umgekehrten Maßgeblichkeit, sowie die Begrenzung des Vorsichtsprinzips zu nennen.
IFRS für KMU
Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 09.07.2009 den Standard "IFRS für KMU" (IFRS for SMEs)veröffentlicht. Er wurde auf Basis der (full) IFRS ausgearbeitet, stellt aber ein eigenständiges Produkt dar. Der IFRS für KMU ist für alle Unternehmen gedacht, deren Wertpapiere nicht öffentlicht gehandelt werden oder die keine Finanzinstitutionen (Banken und Versicherungen) sind.
Elektronische Handelsregister (EHUG)
Seit dem 1. Januar 2007 müssen in Deutschland die offenlegungspflichtigen Unternehmen ihre relevanten Unterlagen nicht mehr wie bisher den örtlichen Amtsgerichten zuschicken. Vielmehr hat jetzt auch hier das digitale Zeitalter begonnen. Die publikationspflichtigen Unterlagen müssen dem Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers (Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH in Köln) nun in elektronischer Form übermittelt werden. Grundlage für diese weitreichenden Änderungen ist das am 1. Januar 2007 in Kraft getretene „Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister“ (EHUG).
Bilanzierung der Entsorgung von Elektro-Altgeräten
Am 20. Januar 2006 wurde die Rechnungslegungs Interpretation Nr. 2 "Verpflichtung zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“ (RIC 2) veröffentlicht. Ob für diese Entsorgungskosten Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten für die zu erwartenden Entsorgungskosten gebildet werden müssen, hängt von zwei Faktoren ab: Erstens, ob die Geräte vor dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht werden und zweitens, ob es sich um Geräte aus privaten Haushalten oder von kommerziellen Nutzern handelt.
Kontakt im ZVEI:
Achim Seitz