Der ZVEI hat für seine Gremien einen verbindlichen Leitfaden für eine kartellrechtskonforme Verbandsarbeit entwickelt, um allen in der Verbandsarbeit Aktiven Rechtssicherheit zu geben und eine störungsfreie und funktionsfähige Gremienarbeit sicherzustellen.
Um die Chancen der Verbandsarbeit nutzen zu können, bedarf es einer vertrauensvollen Zusammenarbeit aller Mitglieder auf der Basis gemeinsamer Ziele und Werte. Zu diesen Werten gehört das Eintreten für den Wettbewerb in unserer Wirtschaft. Deshalb ist es für den ZVEI selbstverständlich, die Anforderungen des Wettbewerbsrechts zu respektieren und einzuhalten. Dies betrifft vor allem die Arbeit im Herzen des Verbandes, nämlich in den Gremien. Verbände sind sich als Zusammenschlüsse von Unternehmen, die im Markt oftmals im Wettbewerb zueinander stehen, darüber bewusst, dass der Austausch sensibler Informationen und die Arbeit ihrer Gremien nicht zu Einschränkungen des Wettbewerbs führen dürfen. Für den ZVEI ist es daher selbstverständlich, auf allen Ebenen der Verbandsarbeit dafür Sorge zu tragen, dass die Vor-schriften des Kartellrechts eingehalten werden. Verstöße gegen das Kartellrecht können für den Verband und seine Mitgliedsunternehmen schwerwiegende Rechtsfolgen haben, die es von vornherein zu vermeiden gilt. Der ZVEI will sich daher auf der Basis eines gemeinsamen Ver-ständnisses ein klares und verbindliches Regelwerk über die Grundzüge einer funktionsfähigen Verbandsarbeit geben. Die wesentlichen Ziele dabei sind die Aufrechterhaltung einer störungsfreien und attraktiven Gremienarbeit sowie die Schaffung der notwendigen Orientierung und Rechtssicherheit für alle in der Gremienarbeit tätigen Haupt- und Ehrenamtlichen. Gleichzeitig sollen aber auch möglichst weitgehende Spielräume für eine effiziente Verbandsarbeit bewahrt oder geschaffen werden. Der Leitfaden gibt konkrete Hinweise zu Verfahren und Verhalten in Verbandssitzungen, Marktinformationsverfahren und Verbandsstatistiken, zulässigen und unzulässigen Themen einer Verbandssitzung, Positionspapieren und Pressemitteilungen, Konditionenempfehlungen, Messen und Messebeteiligungen, Aufnahme und Ablehnung neuer Mitglieder sowie Selbstverpflichtungserklärungen.