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Wirtschaft & Recht 

24. Februar 2010

Preisindizes für Wiederbeschaffungswerte 2009 liegen vor


Mit Hilfe der Preisindizes lässt sich unter anderem bestimmen, welchen Wert das Unternehmen hat und welche Ausgaben für den Neuaufbau notwendig wären.


 

Darüber hinaus sind Wiederbeschaffungswerte bzw. -kosten für verschiedene Verfahren der Kapital- und Substanzerhaltung, aber auch für die Bewertung im handelsrechtlichen Jahres- bzw. Konzernabschluss und in der Steuerbilanz relevant. Insbesondere können die Preisindizes für die Fortschreibung von Versicherungswerten und für Preisgleitklauseln in langfristigen Verträgen verwendet werden.

 

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