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Ausfuhrkontrolle
Das Thema Außenwirtschaftsrecht ist in den letzten 15 Jahren komplexer und komplizierter geworden. Europäische und nationale Regelungen schränken die Bewegungsfreiheit des Ausführers ein und steigern das Risiko, unbewusst und überraschend mit Beschränkungen oder Verboten konfrontiert zu werden.
Aufgrund der Verschärfungen des Außenwirtschaftsgesetzes in den vergangenen Jahren können alle Waren und Dienstleistungen Genehmigungsvorbehalten oder Verboten unterliegen. Klassisch "freie" Waren gibt es heute praktisch nicht mehr. Der richtige Umgang mit dieser sensiblen Materie ist deshalb von existentieller Bedeutung für die deutsche Elektroindustrie. Alle Wirtschaftsbeteiligten sollten unbedingt wissen, ob und wann Warenbewegungen unter das Außenwirtschaftsgesetz fallen.
Der ZVEI setzt sich intensiv dafür ein, die Rahmenbedingungen für den Außenwirtschaftsverkehr zu vereinfachen und europaweit zu harmonisieren. Dies realisiert der ZVEI durch aktive Mitarbeit in entsprechenden deutschen und europäischen Gremien sowie durch seinen intensiven Kontakt zu Bundesregierung und EU-Kommission.
Daneben bietet der ZVEI seinen Mitgliedsunternehmen eine kompetente und schnelle persönliche Beratung zu allen Außenwirtschaftsfragen. Dies soll dazu beitragen, den außenwirtschaftsrechtlichen Anforderungen in einem immer härter werdenden Wettbewerb gerecht zu werden.
Die Beratung kann Unternehmen vor den genannten Unwägbarkeiten schützen und ihnen Vorteile im Wettbewerb bringen. Denn sie ermöglicht eine rechtlich einwandfreie und zügige Geschäftsabwicklung und gewährleistet die Einhaltung der geltenden Gesetze. Die Beratungsleistung bietet der ZVEI im direkten Kontakt sowie durch seinen Schnelldienst "Exportkontrolle", der Mitgliedsunternehmen kostenlos übersandt wird.
Zoll
Informationen zum Thema Zoll finden Sie unter der Rubrik "Außenwirtschaft".
Einige Themen und Links, die alle exportierenden Unternehmen interessieren, sind öffentlich zugänglich.
Andere, vertiefende Informationen zu den außenwirtschaftsrechtlichen Themen (z.B.: Antiterrorvorschriften, Beschränkungen und Verbote, Frühwarnhinweise, Embargos etc.) sind unseren Mitgliedsunternehmen vorbehalten.
Wenn Sie oder Ihr Unternehmen Interesse an einer ZVEI-Mitgliedschaft haben, wenden Sie sich bitte an unsere Mitgliederstelle, Herrn Thiem, Tel.: -239.

Das Referat Außenwirtschaftsrecht wird von Rechtsanwalt Klaus John geführt, um die 1600 ZVEI-Mitgliedsunternehmen in diesem schwerwiegenden Themenfeld wie gewohnt fachkundig zu unterstützen.
Kontakt:
Rechtsanwalt Klaus John
Phone: +49 (0)69 6302-320
Fax: +49 (0)69 6302-487
Mail: John(at)ZVEI.org
Frau Kerstin Lehmann
Phone: +49 (0)69 6302-356
Fax: +49 (0)69 6302-487
Mail: Lehmann(at)ZVEI.org