Der Schutz des gewerblichen und geistigen Eigentums ist gerade für die in hohem Maße ebenso innovative wie innovationsabhängige Elektrotechnik- und Elektronikindustrie von überragender Bedeutung. Jährlich investieren unsere Mitgliedsunternehmen erhebliche Summen in die Entwicklung neuer und die Weiterentwicklung bestehender Produkte und Verfahren. Mit den Mitteln des gewerblichen Rechtsschutzes (Patent, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Marke) und ergänzend auch des Urheberrechts können die oftmals mit erheblichem Investitionsaufwand erarbeiteten Ergebnisse aus Forschung & Entwicklung rechtlich abgesichert und im Verletzungsfall durchgesetzt werden. Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht gewährleisten einen "return on investment" der die innovativen Unternehmen in die Lage versetzt, weiter in Forschung & Entwicklung und damit in den Innovationsstandort Deutschland zu investieren. Über den bloßen Schutzmechanismus hinaus signalisieren eingetragene Schutzrechte wie Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster, dass ihr Inhaber auf dem betreffenden Gebiet über entsprechendes Know-how verfügt und dokumentieren somit die innovative Kraft eines Unternehmens.
Der ZVEI engagiert sich daher auf nationaler und europäischer Ebene dafür, dass die gesetzlichen Regelungen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrechts für unsere Mitgliedsunternehmen möglichst günstig ausgestaltet werden. Die lobbyistische Arbeit wird dabei maßgeblich im ZVEI-Ausschuss für gewerblichen Rechtsschutz geleistet. Darüber hinaus informiert der Verband seine Mitglieder über neue Entwicklungen im sog. "grünen Bereich" und steht als Ansprechpartner für Fragen zu einzelnen Schutzrechten und zur Bekämpfung der Marken- und Produktpiraterie zur Verfügung.
Kontakt
Rechtsanwalt Till Barleben
Fon: 069 6302-352