Nicht zuletzt durch den Einfluss des europäischen Rechts gewinnt das deutsche Vergaberecht zunehmend an Bedeutung. Das Gesamtvolumen öffentlicher Aufträge in der EU wird auf etwa 16 % des Bruttoinlandprodukts der EU geschätzt, mit (vor allem wegen der EU–Ost-Erweiterung) steigender Tendenz. Öffentliche Aufträge spielen mit über 20 % am Gesamtvolumen des deutschen Markts für Elektrotechnik und Elektronik eine wesentliche Rolle. In praktisch allen Teilbranchen wie Beleuchtungstechnik, Installationstechnik, Klimatechnik, Sicherheitstechnik, Wehrtechnik, Informations- und Kommunikationstechnik, Gebäudeautomation oder Medizintechnik, werden wesentliche Leistungen vom Staat eingekauft.
Der ZVEI setzt sich daher dafür ein, dass der Bedarf der öffentlichen Hand nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen gedeckt wird. Damit wird dem vergaberechtlichen Zweck entsprochen, einen möglichst breiten Wettbewerb um ein angemessenes Preis-Leistungsverhältnis zwischen fachkundigen, leistungsfähigen und zuverlässigen Unternehmen zu gewährleisten. Bei der Umsetzung der nunmehr novellierten europäischen Vergaberechtsrichtlinien müssen gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, die den Wettbewerb nicht verzerren, sondern möglichst effizient ausgestalten, öffentliche Investitionen erleichtern und damit die Schaffung neuer Arbeitsplätze ermöglichen.
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Rechtsanwalt Hans-Martin Fischer
Fon: 069 6302-450
18. Januar 2011
Gemeinsame Erklärung von zwölf Verbänden, Organisationen, Gewerkschaften zum Vergaberecht
Der strukturelle Aufbau des Vergaberechts in Deutschland bleibt in der Diskussion.