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Recht 

Neue ZVEI-Softwareklausel

Neben den "Grünen Lieferbedingungen" hat der ZVEI ein neues Vertragsmuster herausgegeben: die ZVEI-Softwareklausel (Stand: Juli 2004). Sie baut auf die "Grünen Lieferbedingungen" auf und enthält ergänzend spezielle Regelungen für die Überlassung von Standard-Software als Teil von Lieferungen, insbesondere zu Nutzungsrechten und Mängelhaftung.  Hintergrund ist, dass der funktionelle und wertmäßige Anteil von Software an Produkten in vielen Bereichen der Elektroindustrie stetig zunimmt, in Verträgen bislang aber kaum geregelt wird.

 

Das neue Vertragsmuster wird in den Sprachen deutsch und englisch angeboten. Unseren Mitgliedern stellen wir darüber hinaus die elektronische Fassung der ZVEI-Softwareklausel exklusiv und kostenfrei zur Verfügung.

Nähere Informationen und Erläuterungen bietet der hierzu erschienene Flyer.

 

 

Vertragsrecht und Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Durchdachte Verträge sind das A und O jeder geschäftlichen Transaktion. Nicht nur die möglichst genaue Beschreibung der gegenseitigen Aufgaben ist dabei von Bedeutung, sondern auch die rechtliche Absicherung für Fälle von Störungen bei der Ausführung des Geschäfts. Selbst kleine Fehler bei der Vertragsgestaltung können sich im Streitfall als böse Überraschung auswirken. Im Massengeschäft besonders wichtig sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die standardmäßige Vertragsklauseln für eine Vielzahl von Geschäftsabschlüssen formularmäßig vorsehen. Dem Rationalisierungseffekt stehen allerdings rechtliche Grenzen gegenüber, denn in AGB dürfen nicht allzu einseitige Regelungen getroffen werden, die den Vertragspartner unangemessen benachteiligen. Das gesetzliche System der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle zwingt zur Ausgewogenheit, will man nicht die Unwirksamkeit einzelner oder aller AGB-Klauseln riskieren.

 

 

Kontakt

Rechtsanwalt Jan Paul Marschollek

Fon: 069 6302-310

marschollek(at)zvei.org 






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