Das BMF hat auf seiner Homepage den Fragen- und Antwortenkatalog zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung auf die Unternehmens-EDV mit Datum vom 22. Januar 2009 neu aufgelegt. Dieser Fragen- und Antwortenkatalog beinhaltet die "Grundsätze zum Datenzugriff und zur Überprüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)".
Eine ZVEI-Arbeitsgruppe hat sich seit Veröffentlichung des ersten Fragen- und Antwortenkatalogs intensiv mit den Äußerungen des BMF auseinandergesetzt und Stellung bezogen.
Den von der ZVEI-Arbeitsgruppe kommentierten Fragen- und Antwortenkatalog des BMF vom 22. Januar 2009 können Sie
hier einsehen.
Den Originaltext der Fragen und Antworten des BMF
(Stand: 22. Januar 2009) finden Sie nachfolgend unter "Zitat BMF" (siehe auch www.bundesfinanzministerium.de und dann Suchbegriff "Datenzugriff").
Bei den im Folgenden als "ZVEI-Meinung" gekennzeichneten Ausführungen (Stand: Januar 2011) handelt es sich um die Ergebnisse der ZVEI-Arbeitsgruppe, die die Meinung der im ZVEI repräsentierten Unternehmen widerspiegelt.
Für aktuelle Informationen zum Thema Steuerrecht wenden Sie sich bitte an Frau Alexandra Michael (michael(at)zvei.org)