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Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung / GDPdU

 

Das BMF hat auf seiner Homepage den Fragen- und Antwortenkatalog zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung auf die Unternehmens-EDV mit Datum vom 22. Januar 2009 neu aufgelegt. Dieser Fragen- und Antwortenkatalog beinhaltet die "Grundsätze zum Datenzugriff und zur Überprüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)".

Eine ZVEI-Arbeitsgruppe hat sich seit Veröffentlichung des ersten Fragen- und Antwortenkatalogs intensiv mit den Äußerungen des BMF auseinandergesetzt und Stellung bezogen.

 

Den von der ZVEI-Arbeitsgruppe kommentierten Fragen- und Antwortenkatalog des BMF vom 22. Januar 2009 können Sie

hier einsehen.

 

Den Originaltext der Fragen und Antworten des BMF

(Stand: 22. Januar 2009) finden Sie nachfolgend unter "Zitat BMF" (siehe auch www.bundesfinanzministerium.de und dann Suchbegriff "Datenzugriff").

 

Bei den im Folgenden als "ZVEI-Meinung" gekennzeichneten Ausführungen (Stand: Januar 2011) handelt es sich um die Ergebnisse der ZVEI-Arbeitsgruppe, die die Meinung der im ZVEI repräsentierten Unternehmen widerspiegelt.

 

Für aktuelle Informationen zum Thema Steuerrecht wenden Sie sich bitte an Frau Alexandra Michael (michael(at)zvei.org)






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