Unsere intensive Lobbyarbeit gegen den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (ErbStRG) hat mittlerweile folgerichtige und schlüssige Wirkung gezeigt:
Die Reform der Erbschaftsteuer und des Bewertungsrechts ist ins Stocken geraten.
Die politische Koalitionsarbeitsgruppe bestehend aus sechs Vertretern sowohl von CDU/CSU als auch SPD wird entgegen erster Verlautbarungen nun doch nicht Ende Mai das erste Mal zusammentreffen, sondern erst nach der parlamentarischen Sommerpause. Ziel der Arbeitsgruppe war es, einen endgültigen Kompromiss zwischen de Koalitionspartnern herbeizuführen, so dass der vorliegende Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause im Bundestag hätte verabschiedet werden können.
Die zweite und dritte Lesung im Bundestag sowie dann natürlich auch die Zustimmung des Bundesrates werden erst nach der parlamentarischen Sommerpause stattfinden. Eine abschließende Entscheidung der Erbschaftsteuerreform wird voraussichtlich erst nach der Landtagswahl in Bayern am 28. September 2008 getroffen. Nach bisherigem Stand gibt es nach der Wahl für den Bundesrat bis zum Jahresende nur noch drei Termine, um das parlamentarische Verfahren abschließen zu können.
Nach unserer Auffassung muss die Erbschaftsteuer im Prinzip abgeschafft werden, wie in anderen EU-Mitgliedstaaten bereits geschehen.
So haben wir bereits vor der Veröffentlichung des Gesetzentwurfs zur Erbschaftsteuerreform das Interview mit Dr. Bernd Wehberg, Mitglied des ZVEI-Finanz- und Steuerausschusses, in unseren ZVEI-Tätigkeitsbericht für die Jahre 2006/2007 aufgenommen, um unsere Grundsatzforderung deutlich zu machen.
Am 11. Dezember 2007 hat das Bundeskabinett dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (ErbStRG) zugestimmt. Auch aus unserer Sicht enthält der bislang noch nicht nachgebesserte Regierungsentwurf dringenden, ganz wesentlichen Handlungs- und Änderungsbedarf. Wir haben deshalb die sehr intensive Beratungsphase nach der Veröffentlichung des Gesetzentwurfs in vielfältiger Weise genutzt, um in das Gesetzgebungsverfahren konstruktiv einzugreifen:
Mit Schreiben vom 17. Dezember 2007 hat der Finanz- und Steuerausschuss des ZVEI insbesondere auch mit Blick auf die Anhörung des Gesetzentwurfs vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 05. März 2008 seine Position zur Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechtsreform an Mitglieder des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages sowie an das Bundesfinanzministerium und die einschlägigen Länderfinanzministerien gesendet.
Bereits in seiner Herbst-Sitzung vergangenen Jahres hat der Finanz- und Steuerausschuss gegenüber Herrn Dr. Michael Meister, Mitglied des Bundestages und stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU Bundestagesfraktion ausführlich seine Position zu den bis dahin veröffentlichten Eckpunkten der Koch/Steinbrück-Arbeitsgruppe dargelegt und durchaus kontrovers aber nicht weniger konstruktiv diskutiert.
Am 04. März 2008 (einem Tag vor der Anhörung vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages) hat der ZVEI auf der Basis eines konkreten Berechnungsbeispiels aus der Elektroindustrie, vertreten durch Herrn Dr. Bernd Wehberg, Mittelstandsvertreter im ZVEI-Finanz- und Steuerausschuss und Herrn Dr. Blank, ZVEI-Geschäftsführer sowie dem ZVEI-Steuerbereich gegenüber der FDP-Arbeitsgruppe „Finanzen und Steuern“ in Berlin und insbesondere Herrn Thiele und Herrn Dr. Solms die dringenden Änderungsmaßnahmen zu dem Reformpaket erläutert.
Der ZVEI-Präsident Herr Loh hat unsere Argumente gegen den leider immer noch aktuellen Regierungsentwurf vom 11. Dezember 2007 ebenfalls in persönlichen Gesprächen mit Bundeswirtschaftsminister Michael Glos, Kanzleramtschef Thomas de Maizière (MdB) und stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU Bundestagsfraktion Dr. Michael Meister (MdB) vorgetragen. Zahlreiche ZVEI-Unternehmer haben die Vertreter ihres Wahlkreises angeschrieben, angerufen oder sie zum Gespräch geladen. Hierüber hat der Vorsitzende der ZVEI-Geschäftsführung, Herr Dr. Klaus Mittelbach mit Schreiben vom 15. April 2008 an die Geschäftsleitungen der ZVEI-Mitgliedsfirmen informiert und zu einer konzertierten Aktion persönlicher Betroffenheit einzelner Unternehmer aufgerufen.
Mit Schreiben vom 14. Mai 2008 hat sich der ZVEI nochmals mit einem weiteren Berechnungsbeispiel an alle relevanten Bundestagsabgeordneten der Koalition und der Opposition und an den Bundesfinanzminister und die Länderfinanzminister sowie die Teilnehmer der neu formierten Koalitionsarbeitsgruppe zu dem Reformvorhaben gewendet. Der dargelegte Realfall aus der Elektroindustrie würde bei Anwendung der Rechtslage des Reformvorhabens zu einem 20mal höheren Unternehmenswert auf Ertragswertbasis gegenüber der derzeit noch geltenden verfassungswidrigen Gesetzeslage führen, demnach eine massive Bedrohung in Form einer nicht zu tragenden Erhöhung der Erbschaftsteuerlast für den Mittelstand bedeuten.
Selbstverständlich werden wir auch in der nunmehr folgenden politischen Diskussion zum Gesetzgebungsverfahren unsere notwendigen Nachbesserungsforderungen mit Blick auf den Regierungsentwurf zur Reform der Erbschaftsteuer- und des Bewertungsrechts immer wieder bekräftigen:
Der Kapitalisierungsmultiplikator ist auf Markt- und Branchenverhältnisse anzupassen.
Die Behaltensfrist ist bei einem Verschonungsabschlag von nur 85 Prozent unbedingt zu verkürzen.
Eine Abschmelzungsregelung ist zur Vermeidung des „Fallbeil“-Effektes bei der Behaltensfrist einzuführen.
Bei der Ermittlung von nicht begünstigtem Verwaltungsvermögen darf die Überlassung von Wirtschaftsgütern im Rahmen eines Konzerns keine generelle Zuordnung dieser Wirtschaftsgüter zum Verwaltungsvermögen auslösen.
Die Doppelbelastung mit Erbschaftsteuer- und Ertragsteuer ist durch die Einführung einer gesetzlichen Regelung bei der Erbschaftsteuer zu vermeiden.
Das Drittstaatenvermögen ist durch eine eindeutige Regelung in das begünstigte Vermögen aufzunehmen.
Diese Forderungen werden weiterhin in unserer Argumentation sekundär hinter unserer einzig richtigen Primärforderung der Abschaffung der Erbschaftsteuer platziert werden, auch wenn uns bewusst ist, dass dies politisch derzeit schwer zu realisieren sein dürfte.
Die in dem Artikel dargelegten Berechnungsbeispiele sowie Positions- und Informationsschreiben können gerne in der Abteilung Recht, Steuern und öffentliche Aufträge von Mitgliedsunternehmen angefordert werden.
ZVEI-Abt. Recht, Steuern und öffentliche Aufträge
Nicole Sommer: 069 6302 268
E-Mail: sommer(at)zvei.org