Verbände stellen Leitfaden zur Interpretation der neuen Ausnahmen 8a bis 8j bereit
Nach der letzten Revision der ELV Anhang II (Richtlinie 2000/53/EG) im August 2008, welche Blei im Lot von elektronischen Schaltungen und in anderen elektrischen Anwendungen für Fahrzeuge mit Typneuzulassung ab 1.1.2011 komplett verbot, stand die Industrie vor nicht lösbaren Aufgaben, da auch die RoHS-Ausnahmen keine Berücksichtigung fanden.
Durch die konzertierte Aktion der Industrieverbände ACEA, CLEPA, KAMA, JAMA, ESIA und des ZVEI gelang es zeitnah einen erneuten Revisionsprozess anzustoßen. Die intensive Begleitung des Prozesses durch die Industrie führte zu einer separaten Betrachtung der oben bezeichneten wichtigen Ausnahmen 8a und 8b und deren vorzeitigen Revision (Diese unterscheidet nunmehr die Anwendungsfälle 8a bis 8j für Blei in Loten von elektronischen Schaltungen und Anwendungen).
Mit der Ende Februar in Kraft getretenen ELV Direktive Annex II sind nunmehr zeitlich weiterreichende Fristen vorgesehen bzw. – für die Ausnahmen 8e bis 8h und 8j zu denen bis heute keine alternativen Lösungen in Sicht sind – eine erneute Revision in 2014 vorgesehen. Alle anderen Ausnahmen im AnnexII vom August 2008 sind zurzeit noch im Review-Prozess und werden sicher nicht vor Mitte 2010 revidiert.
Eine Übersicht welche Applikation unter welche Ausnahme fällt, stellen die Verbände in einem gemeinsamen Leitfaden auf ihren jeweiligen Hompages bereit.