Zukünftig müssen alle „Lampen für Haushaltsanwendungen“, das sind über die Hälfte aller marktgängigen Lampentypen, auf ihrer Verpackung mit dem Energie-Etikett (Energy Label) gekennzeichnet sein. Das bestimmt die Kennzeichnungsverordnung zum Energieverbrauch der Europäischen Union (EU).
Das Etikett weist die Einstufung in einer der sieben Klassen A bis G der Energieeffizienz aus, wobei A für „sehr effizient“ und G für „weniger effizient“ steht. Als wesentliches Merkmal für die Klassifizierung wird die Lichtausbeute herangezogen, die als Verhältnis von Lumen (lm) zu Watt (W) beschreibt, wieviel Licht eine Lampe aus der eingesetzten Energie erzeugt.
Beispiele: stabförmige Leuchtstofflampen Klasse A, Energiesparlampen Klasse B, Halogen-Glühlampen Klasse D, Glühlampen überwiegend Klassen E und F.
Energieetikettierung von Lampen für Haushaltsanwendungen (2006-11)