Vorschaltgeräterichtlinie
Die Europäische Kommission verfolgt mit der Richtlinie 2000/55/EG das Ziel den Stromverbrauch für Beleuchtung zu reduzieren. Die Richtlinie bezieht sich auf netzbetriebene Vorschaltgeräte für Leuchtstofflampen als Einzelkomponenten oder in Leuchten eingebaute Vorschaltgeräte gemäß der Definition in Abschnitt 3.4 der Europäischen Norm EN 50 294.
Vorschaltgeräte für andere Gasentladungslampen sowie gleichstromversorgte elektronische Vorschaltgeräte sind nicht im Geltungsbereich der Richtlinie.