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Technik & Umwelt 

Elektro- und Elektronik-Altgeräte



"Jeder Hersteller ist verpflichtet, die [von den Kommunen] bereitgestellten Behältnisse ... unverzüglich abzuholen."





Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) regelt die Entsorgung von rund 1,1 Millionen Tonnen gebrauchter Geräte wie Waschmaschinen, Kühlschränken, Fernsehern, Computern oder Handys. Die finanzielle Verantwortung für die Logistik, Verwertung und das Recycling übernehmen die Hersteller und Importeure. Die Kommunen sammeln die Altgeräte aus privaten Haushalten eigenständig.

 

 

 

ZVEI-Garantie

Garantien für die Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten

 

Alle Hersteller von Elektro- und Elektronik-Geräten im Anwendungsbereich des ElektroG müssen sich beim Elektro-Altgeräte-Register (EAR) „registrieren“ lassen. Für die Hersteller von Gebrauchsgütern (B2C) ist hierbei die Stellung einer „Garantie“ unabdingbare Voraussetzung.

Die ZVEI Services GmbH (ZSG) bietet im Rahmen eines Treuhand- und Garantievertrags ein vom EAR genehmigtes praktikables Garantiemodell an.

 

 

 

Kennzeichnung

ZVEI-Leitfaden:

Kennzeichnung

von Elektro- und Elektronikgeräten entsprechend Richtlinie 2002/96/EG (WEEE) bzw. deutschem Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG

 

 

 

 

Stiftung Elektro-Altgeräte-Register

Die Stiftung „Elektro-Altgeräte Register - EAR“ ist die branchenübergreifende Registrierungs- und Koordinierungsstelle, welche die Finanzierung und Abwicklung der von der Industrie zu verantwortenden Rücknahme-Prozesse überwacht und sicher stellt.

http://www.stiftung-ear.de

Kontakt:

Stiftung Elektro-Altgeräte Register

Benno-Strauß-Straße 5

90763 Fürth

Tel.  0911 76665-0

Fax: 0911 76665-99 

info(at)stiftung-ear.de

 

 

Weiterführende Hinweise

 

  • Hinweise für Kommunen

Die kommunalen Spitzenverbände haben sich mit den Herstellern auf eine Veröffentlichung der Hinweise zur Art der in Frage kommenden Behälter und deren Platzbedarf verständigt 

  • Hinweise für den Handel

Möglicher Antworttext für Hersteller für Anfragen aus dem Handel

  • Hinweise für Verbraucher

Möglicher Hinweistext der Hersteller zur Information der privaten Haushalte [§ 9 Abs. 2 ElektroG i.V.m. § 10 Abs. 3 ElektroG]

 

  • Europäisches Umfeld

Transposition of the WEEE- and RoHS Directives in other EU Member States (September 2006)

 

 

 

Otmar Frey

frey(at)zvei.org

 

 

 


Aktuelles

 

Neue Batterie-Richtlinie in Kraft

 

 

Stiftung EAR

 

Stiftung Elektro-Altgeräte-Register

www.stiftung-ear.de

 





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