"Jeder Hersteller ist verpflichtet, die [von den Kommunen] bereitgestellten Behältnisse ... unverzüglich abzuholen."
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) regelt die Entsorgung von rund 1,1 Millionen Tonnen gebrauchter Geräte wie Waschmaschinen, Kühlschränken, Fernsehern, Computern oder Handys. Die finanzielle Verantwortung für die Logistik, Verwertung und das Recycling übernehmen die Hersteller und Importeure. Die Kommunen sammeln die Altgeräte aus privaten Haushalten eigenständig.
Rücknahme von Gebrauchsgeräten (B2C)
Rücknahme von Investitionsgütern, "Reine" B2B-Geräte
Stoffverbote: RoHS-Richtlinie, ElektroG
Garantien für die Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten
Alle Hersteller von Elektro- und Elektronik-Geräten im Anwendungsbereich des ElektroG müssen sich beim Elektro-Altgeräte-Register (EAR) „registrieren“ lassen. Für die Hersteller von Gebrauchsgütern (B2C) ist hierbei die Stellung einer „Garantie“ unabdingbare Voraussetzung.
Die ZVEI Services GmbH (ZSG) bietet im Rahmen eines Treuhand- und Garantievertrags ein vom EAR genehmigtes praktikables Garantiemodell an.
ZVEI-Leitfaden:
Kennzeichnung
von Elektro- und Elektronikgeräten entsprechend Richtlinie 2002/96/EG (WEEE) bzw. deutschem Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG
download (ZVEI-Leitfaden)
download (Grafiksymbole)
Die Stiftung „Elektro-Altgeräte Register - EAR“ ist die branchenübergreifende Registrierungs- und Koordinierungsstelle, welche die Finanzierung und Abwicklung der von der Industrie zu verantwortenden Rücknahme-Prozesse überwacht und sicher stellt.
Kontakt:
Stiftung Elektro-Altgeräte Register
Benno-Strauß-Straße 5
90763 Fürth
Tel. 0911 76665-0
Fax: 0911 76665-99
Hinweise für Kommunen
Die kommunalen Spitzenverbände haben sich mit den Herstellern auf eine Veröffentlichung der Hinweise zur Art der in Frage kommenden Behälter und deren Platzbedarf verständigt
Möglicher Antworttext für Hersteller für Anfragen aus dem Handel
Möglicher Hinweistext der Hersteller zur Information der privaten Haushalte [§ 9 Abs. 2 ElektroG i.V.m. § 10 Abs. 3 ElektroG]
Transposition of the WEEE- and RoHS Directives in other EU Member States (September 2006)
- Übersicht von Orgalime über nationale Register oder deren Vorläufer
Kontakt im ZVEI
Otmar Frey