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Akkreditierung & Zulassungen & Zertifizierung 

China - Verwaltungssatzung zu Stoffverboten analog EU-RoHS

Bereits seit längerem liegen Informationen vor, dass China Stoffverbote bei Elektroprodukten vergleichbar zur europäischen RoHS-Richtlinie einführen will. Nun ist es amtlich:

 

Das "Law on Promoting Clean Production" und das "Law on the Prevention and Control of Environmental Pollution by Solid Wastes" bilden die Grundlage für eine Verwaltungsatzung, mit der dieselben Stoffe wie auch durch die europäische RoHS-Richtlinie erfasst werden: Blei, Quecksilber, Cadmium, Chrom VI sowie die Flammhemmer PBB, PBDE.

 

Teile der Vorschrift, wie Kennzeichnungspflichten zum Gehalt an den genannten Stoffen, werden für die Hersteller und Importeure ab dem 1. März 2007 wirksam. Das eigentliche Verbot der Verwendung der erfassten Stoffe tritt erst zu einem bisher noch unklaren späteren Zeitpunkt ein.

 

Ähnlich wie bei vorangegangenen Rechtssetzungsverfahren  verwendet China auch hier ein mehrstufiges Konzept bestehenden aus:

  • Gesetzen und Verwaltungvorschriften
  • Produktliste und Produktkatalog
  • Ausführungsbestimmungen
  • nationale Standards

 

Die Dokumente, insbesondere die betreffenden Rechtsvorschriften sind auf Chinesisch und zum Teil auf Englisch, auf der Webseite des Handelsministeriums einzusehen (Links zu den Dokumenten siehe rechte Spalte). Bislang existieren nur unverbindliche Übersetzungen der Regelungsstexte. Entsprechend unverbindlich ist die Wahl der Begriffe anzusehen. So wird beispielsweise der wichtige Produktkatalog mal als „key products catalogue“ in anderen Quellen aber auch als „catalogue subject to the key point management for pollution control of electronic information products“ bezeichnet.

 

1. Geltungsbereich

Angesprochen sind "Electronic Information Products". Eine exakte Abgrenzung des Geltungsbereichs fehlt in der Verwaltungssatzung, sondern erfolgt vorerst durch eine „Produktliste“. Diese Liste ist im Internet (Link siehe Rechte Spalte) herunterladbar und soll letztlich den Begriff „Electronic Information Products“ aus der Verwaltungssatzung klären.

Diese Produktliste darf nicht mit dem oft in diesem Zusammenhang ebenfalls genannten „Key Products Catalogue“ verwechselt werden. Dieser sehr wichtige Teil der Regelung wird erst in der 2. Umsetzungsphase erstellt und nicht vor Ende 2007 erwartet. Erst dieser Katalog wird festlegen, ab welchem Stichtag für welche Produkte die noch zu bestimmenden Stoffbeschränkungen einzuhalten sind und auch in welchen Fällen eine Pflicht zur Zertifizierung und die Einschaltung akkreditierter Labore bestehen soll.

 

2. Betroffene Unternehmen

Die Verwaltungssatzung gilt grundsätzlich für Hersteller, Importeure und Händler. chinesische Produkte für den Export sind nicht betroffen.

 

3. Betroffene Stoffe

Die Verwaltungssatzung nennt dieselben Stoffe wie die europäische RoHS-Richtlinie: Pb, Hg, Cd, CrVI, PBB, PBDE. Allerdings gibt es eine zusätzlich Kategorie: "other toxic and harmful substances or elements provided by the state". Festlegungen dazu sind noch nicht bekannt.

 

4. Grenzwerte

Bislang gelten Produkte als "schadstofffrei", welche die allgemeinen Konzentrationsgrenzwerte der europäischen RoHS-Richtlinie einhalten. Die bei der RoHS-Richtlinie im Anhang aufgeführten Ausnahmen von den Stoffverboten oder besonderen Grenzwerte, sind in den chinesischen Vorschriften jedoch nicht enthalten. Ausgenommene Produktkategorien ergeben sich bisher nur durch Nicht-Vorhandensein in der Produktliste.

 

5. Kennzeichnung und Angaben

Produkte müssen hinsichtlich enthaltener gefährlicher Stoffe gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnungen unterscheiden sich, je nachdem, ob das Produkt Schadstoffe unterhalb der allgemeinen „EU-RoHS“ Grenzwerte enthält oder nicht.

Im Fall dass es Schadstoffe unterhalb der Grenzwerte beinhaltet, bzw. gar keine enthält, ist ein „grünes e“ direkt auf dem Produkt anzubringen. Im zweiten Fall, d.h. wenn die Grenzwerte überschritten werden, müssen die Hersteller ein "oranges" Label anbringen, zusätzlich eine „environmental-friendly use period" (kurz EFUP) als Jahreszahl für ihre Produkte definieren und anbringen, desweiteren die Schadstoffe in den Produktunterlagen in Tabellenform mit angeben. Das Mengenverhältnis ist nicht mit anzugeben, die Tabelle muss die betroffenen Geräteelemete auflisten und markieren, in welchem Element sich welcher gefährliche Stoff befindet.

 

6. Konformitätsbewertung

Diese Verwaltungssatzung macht keine klare Aussage zu Konformitätsbewertungsverfahren. Allerdings enthält sie eine Art Verordnungsermächtigung, die weitergehende Bestimmungen (etwa in den Standards) ermöglicht. Es ist von einer verpflichtenden Drittstellenzertifizierung für einen Teil der betroffenen Produkte auszugehen. Ob diese Zertifizierungspflicht in das bereits bestehende CCC-Verfahren integriert werden wird, ist möglich, aber noch nicht geklärt.

 

7. In-Kraft-Treten

Für Hersteller wird die Verwaltungssatzung ab dem 1. März 2007 wirksam. In einer ersten Stufe müssen die Produkte der Produktliste ab diesem Zeitpunkt im Wesentlichen nur die Kennzeichnungs- und Informationsanforderungen zu den relevanten Stoffen erfüllen.

Erst in einer späteren 2. Phase (Zeitpunkt des Beginns noch unbestimmt, erste Planungen gehen von Ende 2007/Anfang 2008 aus) werden die eigentlichen Stoffverbote und weitere Vorschriften zur Einschaltung von bestimmten akkreditierten Laboratorien und zur Zertifizierung wirksam. Dabei spielt der oben genannte für Ende 2007 erwartete „Key Products Catalogue“ eine besondere Rolle.

Die zum Ende 2007/Anfang 2008 mit Spannung erwarteten eindeutigen Stoffverbote in Form eines "Key Product Catalogues" sind nach neuesten Informationen aus China erst Mitte des Jahres 2009 zu erwarten. Als Grund für diese Verschiebung werden u.a. das Erdbeben in China, die Vor- und Nachbereitungen der Olympischen Spiele und auch die Umgestaltung der betroffenen Ministerien genannt.

Für einzelne Produktgruppen kann sich ein späteres Wirksamwerden durch nachträgliche Aufnahme im Katalog beziehungsweise über die jeweils zugehörigen Ausführungsbestimmungen und Standards ergeben.

 

8. Allgemeines - Vergleich zur EU-RoHS-Richtlinie

Bei den chinesischen Vorschriften handelt es sich nicht um eine echte Harmonisierung mit europäischen Regelungen. Insbesondere ist zu befürchten, dass in China Grenzwerte, Ausnahmen und Geltungsbereiche im Detail anders festgelegt werden als in Europa. Technische Handelshemmnisse wären die Folge.

Die in der EU-RoHS komplett ausgenommenen Kategorien 8 und 9 - Medizinprodukte und Kontrollinstrumente - sind in der Liste der "Electronic Information Products" ebenso voll mit erfasst wie andere Ausnahmen des Anhangs zur EU-RoHS-Richtlinie.

Auch unterliegen die Verpackungen Stoffverboten und Kennzeichnungspflichten, die Regeln sind vergleichbar mit der deutschen Verpackungsverordnung.

Zu den chinesischen Standards existiert auf den Homepage des Ministeriums für Industrie Information MII eine umfangreiche Liste sogenannter FAQs- Fragen und Antworten um Standard. Diese FAQs erläutern viele Fragen zum Standard und weisen auf viele Durchführungsmaßnahmen hin, die so nicht in den Standards zu lesen sind. Diese FAQs sind in chinesischer Sprache, es stehen jedoch inoffizielle Übersetzungen in Internet zur Verfügung. (siehe rechte Seite der Homepage)

 

Der ZVEI hat zu dieser Thematik eine Ad-hoc-Gruppe „Stoffverbote China“ eingerichtet, die über aktuelle Entwicklungen informiert. Dieses Gremium diskutiert die Auswirkungen auf die Elektroindustrie und sucht gemeinsame Lösungen.

 

 

 

 

Kontakt im ZVEI

Silke Sichter

Fon: 069 6302-267

Mail: sichter(at)zvei.org 

 

 


Verwaltungssatzung und Produktliste

China-RoHS marking decisions

Draft proposal for a common understanding of EIP-producers: decisions on marking according to Standard SJ 11364/2006: “Marking Requirements for Control of Pollution Caused by Electronic Information Products”

 

China RoHS definition

Explanatory Statement on Marking / Labelling, Update 10.04.2007

China-RoHS Markierungspflichten jetzt klarer

Über eine Gesetzgebung in China ähnlich der europäischen RoHS-Richtlinie 2002/95/EG hatte der ZVEI bereits mehrfach informiert. Zuletzt hatten wir auf die zum 1. März 2007 in Kraft tretenden Pflichten informiert. Zu den neuesten Erkenntnissen hinsichtlich der Kennzeichnung der betroffenen Produkte halten wir den  aktuellen Sachstand fest.

 

General guidelines on the environment-friendly use period of electronic information products

Verpackungsverordnung: Vergleich der Markierung CN - EU





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