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"China-RoHS"  

"China-RoHS" oder: the Administration on the Control of the Pollution caused by Electronic Information Products (ACPEIP)

Am 28. Februar wurde von China eine Verwaltungssatzung verabschiedet, die den Einsatz derselben Stoffe in Elektronikgeräten regelt wie auch die europäische RoHS-Richtlinie: Blei, Quecksilber, Cadmium, Chrom (VI) sowie die Flammhemmer PBB, PBDE. Grundsätzlich gilt die Verwaltungssatzung für Hersteller, Importeure und Händler von Produkten, die in China in Verkehr gebracht werden.

 

In den Geltungsbereich fallen sog. "Electronic Information Products", die durch eine sog. „Produktliste“ näher definiert werden. Die in der EU-RoHS ausgenommenen Kategorien 8 und 9 - Medizinprodukte und Kontrollinstrumente - sind in der Liste der "Electronic Information Products" voll mit erfasst wie z.B. auch elektronische Bauelemente.

Stoffverbote gelten für die in dieser „Produktliste“ genannten Geräte jedoch zunächst nicht, lediglich Markierungsvorschriften sind ab 1. März 2007 einzuhalten.

 

Erst der sog. „Key Product Catalogue“, dessen Erstellung nicht vor Ende 2007 erwartet wird, legt fest, ab welchem Stichtag für welche Produkte die Stoffbeschränkungen einzuhalten sind und Zertifizierung über akkreditierte Labore Voraussetzung für den Marktzugang ist. Dabei ist für die im „Key Product Catalogue“ enthaltenen Produkte von einer verpflichtenden Drittstellenzertifizierung auszugehen. Ob diese Zertifizierungspflicht in das bereits bestehende CCC-Verfahren integriert werden wird, ist noch nicht geklärt.

 

Die Grenzwerte inkl. des Bezugs auf das „homogene Material“ sind angelehnt an die europäische RoHS, sinnvoller Weise scheinen die Chinesen im Unterschied zu den Europäern sogar eine Mindestgröße für Elemente nicht größer als 1.2 mm3 (Größe eines of 0805-Chips), die nicht weitere mechanisch zerlegt werden können, vorzusehen.

Die bei der EU-RoHS aufgeführten Ausnahmen von den Stoffverboten sind in den chinesischen Vorschriften jedoch bisher nicht enthalten.

 

Ab 1. März 2007 müssen die in der EIP-Liste geführten Produkte bezüglich enthaltener gefährlicher Stoffe gekennzeichnet werden. Kennzeichnungen unterscheiden sich, je nachdem, ob das Produkt Schadstoffe oberhalb der allgemeinen Grenzwerte enthält oder nicht.

Werden die allgemeinen Grenzwerte eingehalten, erfolgt die Markierung durch das grüne Kreissymbol (Bild 1). Bei Überschreitung der Grenzwerte müssen die Hersteller eine „environmental-friendly use period“ kurz EFUP (auch „environmental protection use period“, EPUP) für ihre Produkte definieren und angeben (Bild 2). Was darunter genau zu verstehen ist, ist derzeit noch nicht ganz klar.

 

 

                       Bild 1                                          Bild 2

 

Nach aktuellem Wissensstand unterliegen Komponenten und elektronische Bauelemente nur dann den Kennzeichnungspflichten, wenn Sie für den Verkauf an Endverbraucher bestimmt sind. Wenn sie zur Weiterproduktion zugeliefert werden, entfallen die Markierungspflichten. Jedoch hat jeder Zulieferer die Pflicht, seinen Kunden mit allen Informationen zu versorgen, die dieser für die Kennzeichnung seiner Endprodukte benötigt. Die Informationsweitergabe kann auf elektronischem Wege erfolgen (Internet, CD), der Kunde kann aber eine schriftliche Version anfordern. Hintergrund ist die derzeit noch nicht ausreichende Verbreitung elektronischer Informationsquellen in China. Die Informationen müssen in Chinesisch zur Verfügung gestellt werden.

Auch die Verpackungen unterliegen Stoffverboten und Kennzeichnungspflichten, die Regeln sind vergleichbar mit der deutschen Verpackungsverordnung.

 

Der ZVEI hat zu dieser Thematik eine Ad-hoc-Gruppe „Stoffverbote China“ eingerichtet, die über aktuelle Entwicklungen informiert. Dieses Gremium diskutiert die Auswirkungen auf die Elektroindustrie und sucht gemeinsame Lösungen. Zur Zeit befinden sich zwei Positionspapiere in Vorbereitung, die eine gemeinsame Sichtweise  der Industrie auf bestimmte, noch offene Fragestellungen ermöglichen sollen.

 

Bitte beachten Sie: alle hier aufgeführten Informationen sind rechtlich nicht verbindlich. Sie basieren auf nicht offiziellen Üebersetzungen der chinesischen Originaldokumente.

 

Stand: 23.01.2007

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