
Hilfestellungen des ZVEI
zur effektiven Bekämpfung von
Schutzrechtsverletzungen auf Messen
Messeveranstaltungen dienen der Anbahnung geschäftlicher Kontakte. Hersteller vergleichbarer Produkte konkurrieren dabei miteinander um die Gunst potentieller Kunden. Dieser Wettbewerb ist zunächst etwas Normales und belebt das Geschäft. Die deutsche Elektrotechnik- und Elektronikindustrie ist aus dieser Situation besonders innovativ hervorgegangen.
Anders verhält es sich aber, wenn Produktpiraten in diesen Wettbewerb eintreten. Durch das „Abkupfern“ innovativer Lösungen oder Designs der Originalhersteller ersparen sie eigene Forschungs- und Entwicklungskosten. Zusammen mit Abstrichen an der Material- und Verarbeitungsqualität sowie an der Produktsicherheit führt dies dazu, dass Plagiate deutlich günstiger als ihre Vorbilder auf dem Marlt angeboten werden können. Immer wieder kommt es vor, dass Produktpiraten sogar auf Messen in direkten Wettbewerb mit den Vorbildern ihrer Plagiate treten. Dann ist ein schnelles Handeln der Originalhersteller gefragt. Denn die Gefahr eines massenhaften Auftragsverlustes ist in dem zeitlich, räumlich und thematisch engen Wettbewerb auf einer Messeveranstaltung besonders groß.
Daher bietet der ZVEI seinen Mitgliedsunternehmen speziell für Messeveranstaltungen Hilfestellungen bei der Bekämpfung von eventuellen Produktpirateriefällen an.
ZVEI-Flyer "Was tun gegen Produktpiraterie auf Messen?"
Der ZVEI-Flyer „Was tun gegen Produktpiraterie auf Messen? – Hilfestellungen des ZVEI zur effektiven Bekämpfung von Schutzrechtsverletzungen auf Messen“ enthält erste Informationen zum Thema Produktpiraterie. Er soll für das Thema sensibilisieren und die Handlungsoptionen auf Messen vorstellen. Weitere Informationen zum Thema Produktpiraterie und zu gewerblichen Schutzrechten können über die ZVEI-Abteilung Recht und öffentliche Aufträge abgerufen werden.
Der ZVEI als Ansprechpartner
Neben allgemeinen Informationen bietet sich der ZVEI als ersten Ansprechpartner bei Verletzungsfällen und Schutzrechtsfragen an – auch außerhalb von Messeveranstaltungen. Auf besonderen Wunsch des zuständigen ZVEI-Fachverbandes richtet die Rechtsabteilung während der Messe-Zeit eine besondere Erreichbarkeit ein.
Unterstützung bei konkreten Maßnahmen
ZVEI-Anwaltsnotdienst
Konkrete Maßnahmen gegen Produktpiraten kann nur der Inhaber des verletzten Rechts einleiten. Dem ZVEI hingegen fehlt hierzu die sog. Aktivlegitimation, er kann aber bei der Einleitung konkreter Maßnahmen Unterstützung leisten. Ganz besonders bei Messeveranstaltungen ist in Fällen der Produktpiraterie stets höchste Eile geboten. Auf besonderen Wunsch des zuständigen ZVEI-Fachverbandes stellt die Rechtsabteilung daher einen auf die jeweilige Messe abgestimmten ZVEI-Anwaltsnotdienst zur Verfügung: Ausgewählte Praktiker am Messeort reagieren gemeinsam mit dem jeweils betroffenen Unternehmen in kürzester Zeit auf Verletzungsfälle und stellen die Verletzungshandlungen notfalls über einstweilige Verfügungen noch während der Messe ab. Die Inanspruchnahme des anwaltlichen Notdienstes geschieht auf Kosten des jeweils betroffenen Unternehmens.
ZVEI-Mitglieder können den Flyer kostenlos als gedruckte Exemplare bestellen. In elektronischer Fassung kann der Flyer hier heruntergeladen werden.
Kontakt:
Rechtsanwalt Till Barleben
Fon: 069 6302-352