Presse

02.04.2020

Patientendaten-Schutzgesetz: Erweiterte Regelungen zur Datenfreigabe schließen Industrie weiter aus

22/2020

  • Auch industrielle Forschung muss Zugang zu Daten erhalten

Der im Kabinett beschlossene Gesetzentwurf zum Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) enthält erweiterte Regelungen zur Möglichkeit der freiwilligen Freigabe von Daten aus der elektronischen Patientenakte. Zum einen wurde die Vorgabe für die freiwillige Datenfreigabe durch den Versicherten von „zu wissenschaftlichen Zwecken“ durch „zu medizinischen Zwecken“ ersetzt. Zum anderen ist die Datenfreigabe nicht mehr nur auf Gesundheitsdaten ohne Personenbezug beschränkt. „Der Kabinettsentwurf erlaubt zwar, das Potenzial der elektronischen Patientenakte für die Medizin und Forschung insgesamt viel besser zu nutzen, geht aber nicht weit genug,“ sagte Wolfgang Weber, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung. „Der ZVEI fordert, dass die im Medizinbereich forschende Industrie ebenfalls Zugang zu den freiwillig freigegebenen Daten erhält.“

Immerhin trage die industrielle Forschung rund drei Viertel der gesamten medizinischen Forschung mit entsprechenden Innovationen. Für die Entwicklung neuer datenbasierter Medizinprodukte und medizinischer Anwendungen sei es daher immens wichtig, dass eine direkte, freiwillige Datenfreigabe auch für die Hersteller von Medizinprodukten und andere forschende Unternehmen zugänglich gemacht werde. Die Corona-Krise habe zudem deutlich gemacht, welche tragende Rolle die Digitalisierung und die Vernetzung von Daten in der medizinischen Versorgung spielt. Das Auswerten großer Mengen von Gesundheitsdaten kann lebensrettend sein. 

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