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02.03.2020
Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) haben die Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland einen Rechtsanspruch auf sogenannte „digitale Gesundheitsanwendungen“ (DiGA) erhalten. Ende Januar 2020 hat nun das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Verordnungsentwurf für die Aufnahme digitaler Gesundheitsanwendungen in die Erstattung der GKV vorgelegt.