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07.11.2023

Bund und Länder einigen sich auf Beschleunigungspakt

Auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 07.11.2023 haben sich Bund und Länder auf einen „Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung“ (Beschleunigungspakt) geeinigt. Dieser zielt auf die Verschlankung, Standardisierung und Reduzierung von Genehmigungsverfahren, um so die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandort zu sichern und den Umbau des Energiesystems voranzutreiben. Dazu soll an einer ganzen Reihe von Stellschrauben gedreht werden.

Insgesamt umfasst der Beschleunigungspakt etwa hundert Einzelregelungen. Viele wurden schon lange von der Wirtschaft als Maßnahmen zur dringend notwendigen Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren gefordert. Das Beschleunigungspaket sieht vor:

  • Zur Reduzierung des bürokratischen Aufwands sollen EU-rechtliche Vorgaben künftig 1:1 umgesetzt und EU-rechtliche Spielräume zur Verfahrensbeschleunigung gezielt ausgeschöpft werden.
  • Bei Mehrstufigen Planungsverfahren sollen in Zukunft einzelne Verfahrensschritte parallel statt wie bisher seriell durchgeführt werden können. Auch wollen Bund und Länder verstärkt mit Teilgenehmigungen arbeiten, damit einzelne Verfahrensschritte vorgezogen werden können. In vielen Verfahren soll es zudem in Zukunft einen Stichtag geben, ab dem Behörden keine Nachforderungen mehr stellen können.
  • Für eine effiziente Öffentlichkeitsbeteiligung sollen in sämtlichen Prozessen „standardisierte, maschinenlesbare, strukturierte Daten in durchgängig digitalen vernetzten Verfahren“ verarbeitet werden. Zudem wollen Bund und Länder auf eine „frühzeitige, effektive, straffe und zielorientierte Kommunikation“ mit allen Beteiligten hinwirken.
  • Mit Blick auf den Ausbau der Energieinfrastruktur will der Bund eine „entschädigungspflichtige Duldungs­pflicht von Grundstückseigentümern für das Anbringen und Verlegen von Leitungen zum Anschluss von EE-Anlagen an das allgemeine Stromversorgungs- oder das Wärme­netz“ einführen, um so langwierige zivilrechtliche Verfahren in Zukunft vermeiden zu können. Um den Ausbau von Freiflächen-Fotovoltaik voranzutreiben, wird ein schnelles Verfahren zur Bauleitplanung/Flächenausweisung geschaffen.

Weitere Punkte, an denen der Pakt ansetzen soll, sind Anpassungen bei Umweltverträglichkeitsprüfungen, dem Immissionsschutzrecht, im Baurecht und bei Rechtsschutzverfahren. Bund und Länder wollen nun die notwendigen Rechtsänderungen zeitnah umsetzen. Um den Fortschritt bei der Umsetzung regelmäßig zu überprüfen wird eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet. Erste Ergebnisse sollen bereits im ersten Quartal 2024 vorgestellt werden.

Mit der Einigung legen Bund und Länder einen guten Grundstein für den schnelleren Ausbau der dringend notwendigen Infrastruktur für unsere Energie- und Klimaziele. Wichtig ist nun, dass die Beschlüsse rasch umgesetzt werden und Bund und Länder bei Genehmigungs- und Planungsverfahren an einem Strang ziehen.

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