28.09.2021
CO2-Grenzausgleich
Um den Ausstoß von klimaschädlichem CO2 zu verringern, hat die EU 2005 den Emissionshandel eingeführt. Aber damit betroffene heimische Firmen, die Verschmutzungsrechte erwerben müssen, ihre Aktivitäten nicht verlagern (Stichwort: carbon leakage) bzw. im internationalen Wettbewerb zurückfallen, wurden auch Ausnahmetatbestände geschaffen, Gratiszertifikate zugeteilt oder Subventionen gewährt.