Satellit & Kabel:
auf den Punkt.
2 2018
Editorial
Der Countdown zur ANGA COM 2018 läuft

Am 12. Juni ist es soweit: die ANGA COM 2018 in Köln steht wieder im Mittelpunkt der Breitband-, Kabel- und Satelliten-Branche. Seit der ersten Messe unterstützt der ZVEI-Fachverband Satellit & Kabel die größte europäische Branchenmesse.

Ich wünsche Ihnen einen erfolgreichen Messeauftritt, spannende Veranstaltungen im Rahmen des Kongressangebots und freue mich, Sie auch persönlich auf der ANGA COM zu sehen.

Schauen Sie auch gerne auf dem gemeinsamen Stand der ZVEI-Fachverbände Satellit & Kabel und Kabel und Isolierte Drähte in der Verbändelounge vorbei oder besuchen Sie die Kongress-Panels, die in Kooperation mit dem ZVEI durchgeführt werden zu den Themen Internet of Things & Industrie 4.0 sowie HFC-Netzwerken.

Gleichzeitig möchte ich Sie herzlich zur Mitgliederversammlung unseres Fachverbands am Montag, 11. Juni 2018, einladen.

Ihr
Herbert Strobel
Vorsitzender des Fachverbands Satellit & Kabel
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Satellit & Kabel: Aktiv
ANGA COM 2018

Kürzlich meldete die ANGA COM mit 500 Anmeldungen einen neuen Ausstellerrekord. Neben der Zahl der Unternehmen wird sich auch die vermietete Ausstellungsfläche vergrößern. Insgesamt werden 36 Nationen vertreten sein. Mit der Kombination aus Fachmesse und Kongress ist die ANGA COM Europas führende Business-Plattform für Breitband- und Contentanbieter.

Nach dem Umzug der Messe im letzten Jahr wird 2018 das Konferenzprogramm nochmals deutlich erweitert. Die Teilnehmer können zusätzliche Praxispanels, mehr Politik und noch mehr internationale Sprecher erwarten. Zu den Top-Themen zählen Gigabit Networks, Glasfaserausbau, App TV, Cloud TV, Adressable TV, Smart Cities, Big Data, DOCSIS, Internet of Things, Smart Home, Virtual Reality, WiFi, 4K/8K sowie Regulierung.

Kongresspanels in Kooperation mit dem ZVEI

Auch der ZVEI gestaltet das Kongressprogramm aktiv mit:

Panel im Technikteil des Kongresses:
“HFC Networks – Review and Outlook 2018“
Dienstag, 12. Juni 2018, 11.00 - 12:30 Uhr in Raum 3

Panel im Strategieteil des Kongresses:
“Internet of Things & Industrie 4.0”
Mittwoch, 13. Juni 2018, 16:30 - 17:30 Uhr in Raum 3

Ihre Ansprechpartnerin:
Alexa Langenbach

Weitere Informationen finden Sie hier.
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Änderungen bei der RoHS ab 2019

Ab 22. Juli 2019 erweitert sich der Anwendungsbereich der europäischen RoHS-Richtlinie (Restriction of Hazardous Substances, 2011/65/EU) zur Beschränkung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten auf nahezu alle Gerätekategorien. Erstmals unterliegen auch konfektionierte Koaxialkabel den in Anhang II der Richtlinie definierten Stoffbeschränkungen. Zeitgleich erweitert sich die Liste der beschränkten Stoffe um vier Weichmacher (Phthalate) auf insgesamt zehn Stoffe.

Die sogenannte RoHS-2-Richtlinie regelt seit ihrem Inkrafttreten im Januar 2013 die Verwendung und das Inverkehrbringen von gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten. Sie gilt als „Stoffverbotsverordnung". Ziel der EU-weiten Richtlinie ist es, gesundheits- und umweltschändliche Stoffe wie Blei, Quecksilber, Sechswertiges Chrom, bestimmte Flammschutzhemmer und Cadmium aus elektronischen Produkten zu verbannen. Technologiespezifische Ausnahmen von den Stoffbeschränkungen sind in den Anhängen III und IV der Richtlinie definiert.

Im deutschen Recht sind die Vorgaben der RoHS als sogenannte Verordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroStoffV) umgesetzt. Unternehmen müssen grundsätzlich nachweisen können, dass ihre Produkte RoHS-konform sind. Die Einhaltung der europäischen Richtlinie ist erforderlich, um das CE-Zeichen an den Produkten anbringen zu können. Die Einhaltung muss in der EU-Konformitätserklärung bestätigt werden.

Aktuell läuft eine EU-Studie zu weiteren sieben Stoffen, die möglicherweise beschränkt werden könnten („Substance Review 2018“). Dies zeigt, dass die Thematik Umweltrecht auch zukünftig eine wichtige Rolle für Hersteller spielen sollte.

Ihr Ansprechpartner:
Nico Gorgas
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Ein Blick auf die Verteilung der TV-Empfangswege

Die Reichweite via Satellit stieg im vergangenen Jahr um rund 130.000 Haushalte auf 17,72 Millionen (17,59 Mio.). Kabelfernsehen verlor dagegen 180.000 Haushalte und rutschte auf 16,39 Millionen Haushalte ab (16,57 Mio.). IPTV verzeichnete mit einem Plus von 300.000 auf 2,64 Millionen Haushalte den stärksten Anstieg. Der terrestrische Empfang stagnierte trotz der Umstellung auf den neuen Standard DVB-T2 HD bei 1,83 Millionen Haushalten. Ausgedrückt in Marktanteilen auf Basis von 38,58 Millionen TV-Haushalten ergibt sich für den TV-Empfang in Deutschland folgendes Bild: Satellit: 45,9 Prozent; Kabel: 42,5 Prozent; IPTV: 6,8 Prozent; Terrestrisches Fernsehen: 4,7 Prozent.

Das sind die Kernergebnisse des aktuellen Astra TV-Monitors 2017, den das Marktforschungsinstitut Kantar TNS jährlich im Auftrag von Astra durchführt. Die Befragung der deutschlandweit insgesamt 6.000 Haushalte fand Ende 2017 statt. Bei der Auswertung wurde jeweils der Erstempfangsweg, also das Hauptempfangsgerät der Haushalte, berücksichtigt.

Hochauflösendes Fernsehen wird für Zuschauer immer selbstverständlicher

Der Trend Richtung hochauflösendes Fernsehen ist ungebrochen. Die Zahl der HD-Haushalte in Deutschland stieg innerhalb eines Jahres von 22,54 auf 27,48 Millionen Haushalte. Damit schauten bereits 71 Prozent aller Haushalte Fernsehen in HD.

Auf dem Vormarsch ist Ultra HD (UHD), das mit einer vierfach höheren Auflösung als HD neue Maßstäbe in Sachen Bildqualität setzt. Zwei von drei Haushalten (63 Prozent) kennen inzwischen den TV-Standard. Auch die Absatzzahlen der gfu Consumer & Home Electronics GmbH bestätigen den Trend zu UHD. 2017 wurden 2,7 Millionen UHD-Geräte verkauft, ein Jahr zuvor waren es weniger als zwei Millionen. Der Anteil von UHD am gesamten Umsatz mit TV-Geräten lag 2017 bei 63 Prozent. Für dieses Jahr prognostiziert die gfu den Verkauf von mehr als 3,5 Millionen UHD-Geräten. Über Satellit gibt es inzwischen sechs lineare deutschsprachige UHD-TV-Programme.

Ihre Ansprechpartnerin:
Alexa Langenbach

Weitere Informationen finden Sie hier.
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Neue Datenschutzvorgaben in Europa

Nach Ablauf der zweijährigen Übergangsphase ist die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) seit dem 25. Mai 2018 wirksam. Im Unternehmen muss spätestens jetzt sichergestellt sein, dass die erforderlichen Datenschutzanforderungen eingehalten werden, sonst sind hohe Bußgelder möglich.

Das neue europäische Datenschutzrecht bringt erhebliche Änderungen für nahezu alle Unternehmen mit sich. Sobald Informationen wie Name, Anschrift, Telefonnummer, aber auch IP-Adresse oder Standortdaten – also alle Daten, die eine Person identifizierbar machen (personenbezogene Daten) – verarbeitet werden, ist die Verordnung einschlägig. Und das gilt nicht nur für in der EU ansässige Unternehmen, sondern auch für Datenverarbeiter außerhalb der EU, sofern sie z.B. Online-Dienste in der EU anbieten oder durch Online-Tracker in der EU regelmäßig Personen beobachten (Marktortprinzip).

Insgesamt sind die Anforderungen an Transparenz und Nachweisbarkeit der gesetzeskonformen Datenverarbeitung gestiegen. Unternehmen müssen genauer über die Verwendung von Nutzerdaten informieren. Dort wo erforderlich, müssen gegebenenfalls Einwilligungserklärungen überarbeitet werden. Denn diese müssen in verständlicher, leicht zugänglicher Form, in klarer und einfacher Sprache verfasst sein. Insbesondere dürfe diese auch nicht in den AGB oder in der Datenschutzerklärung „versteckt“ werden.

Weitere Änderungen im EU-Datenschutzrecht ergeben sich auch aus dem Entwurf der E-Privacy-Verordnung. Diese soll, unabhängig davon, ob es sich um personenbezogene Daten handelt oder nicht, Datenschutz sichern. So sollen sich die Bedingungen zur Verwendung von Cookies ändern. Davon betroffen sind etwa Trackingdienste, also die Erfassung und Verwertung des Nutzerverhaltens. Die E-Privacy-Verordnung wird aktuell noch verhandelt. Wann und welche Änderungen sich hieraus ergeben, ist daher schwer abzusehen.


Ihre Ansprechpartnerin:
Katrin Heyeckhaus
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100 Jahre ZVEI - Die Elektroindustrie | Innovation für Menschen
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Bildquellen (von oben nach unten)
davis - Fotolia.com / ANGA COM / 3drenderedlogos.com - Fotolia.com / onoky - Fotolia.com / Mathias Rosenhthal - Fotolia.com
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