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13.11.2020

EEG-Novelle: 6 Kernanliegen der deutschen Elektroindustrie

Seit 20 Jahren regelt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) den Einspeisevorrang erneuerbarer Energien und die Vergütung der Anlagenbetreiber. Seitdem wurde es vielfach überarbeitet und hat sich zu einem sehr umfangreichen, teilweise schwer durchdringbarem Regelwerk entwickelt. Nun wird das EEG abermals novelliert. Das bietet die Chance, Komplexität abzubauen und die nächste Phase der Energiewende einzuläuten. Der ZVEI hat den vorliegenden Gesetzentwurf kommentiert. Hier fassen wir die sechs Kernanliegen der deutschen Elektroindustrie zum EEG zusammen.

Im Folgenden finden Sie die Kernanliegen der Elektroindustrie zur Novelle des EEG. Die ausführliche Stellungnahme des ZVEI können Sie dem Positionspaier entnehmen.

Kernanliegen 1: EEG-Umlage muss weiter sinken, perspektivisch auf 0 Cent/kWh. Damit Strom attraktiver wird als Brennstoffe – für Verkehr, Wärme und Industrie.

Die im aktuellen Gesetzentwurf vorgesehene Deckelung der EEG-Umlage auf 6,5 bzw. 6,0 Cent/kWh verhindert wenigstens einen weiteren Anstieg des Strompreises. Allerdings bleibt man damit weit hinter den Forderungen des ZVEI zurück. Um die für den Klimaschutz überall dringend nötige Elektrifizierung attraktiv zu machen – egal ob für Investoren in der Industrie, Autofahrer im Verkehr oder Hausbesitzer und Mieter für ihre Hauswärme – muss die Umlage weiter sinken, und zwar deutlich, perspektivisch sogar auf null.

 

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Kernanliegen 2: Direktvermarktung des mit PV erzeugten Stroms vereinfachen. Denn dezentrale Stromerzeugung ist wichtiger Baustein der Energiewende.

Im Januar 2021 endet für die ersten Photovoltaik-Anlagen nach 20 Jahren die Förderung. Die betroffenen Anlagenbetreiber müssen also ihre überschüssigen Strommengen über einen Direktvermarkter verkaufen. Aktuell sind die Regelungen für Direktvermarktung jedoch unpassend für Kleinanlagen, so dass es bislang kaum entsprechende Angebote auf dem Markt gibt. Damit sich hier ein Marktsegment entwickeln kann, müssen die Regeln für Direktvermarktung grundlegend vereinfacht und entbürokratisiert werden, dazu gehört:
 

  • Kommunikationsprozesse digitalisieren

  • Bilanzierung für Kleinstanlagen einfach umsetzen

  • Grünstromzertifikat: Ausstellung vereinfachen und an die Vermarktung kleiner Strommengen anpassen

 

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Kernanliegen 3: Für eine bessere Steuerung der Energiewende muss das EEG jetzt die nächste Phase der Digitalisierung einleiten.

Der ZVEI bewertet es positiv, dass die Bedeutung der Digitalisierung im vorliegenden Gesetzentwurf anerkannt wird. So kann die nächste Phase der Energiewende vorangetrieben werden, in der eine verbesserte Netzintegration für mehr Stromproduktivität und Wirtschaftlichkeit sorgen wird. Die finanzielle Belastung insbesondere kleiner Anlagenbetreiber sollte minimiert werden, z.B. durch finanzielle Anreize oder Unterstützung im Gegenzug für Netzzustandsdaten.

 

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Kernanliegen 4: §61 l des EEG reformieren! Denn Stromspeicher und ihr Flexibilitätspotenzial sind wichtig für eine erfolgreiche Energiewende. Doppelbelastung von Stromspeichern muss abgeschafft werden.

Stromspeicher sind für eine erfolgreiche Energiewende unerlässlich: sie schaffen wichtige Flexibilitätspotenziale, die die Stromnetze entlasten. Problematisch sieht der ZVEI, dass Stromflüsse bei der Einspeicherung sowie der Ausspeicherung bzw. Weitergabe mit der EEG-Umlage belastet werden. Der aktuelle Entwurf des EEG keine Lösung für das bestehende Problem der Doppelbelastung für Stromspeicher an.

 

Obwohl der Gesetzgeber hier de Jure mit dem §61 l) bereits Abhilfe geschaffen hat, ändert sich an der Situation für Stromspeicher de facto nichts. Denn um die Lösung aus §61 l) wahrzunehmen, bedarf es äußerst komplexer Messtechnik, die zahlreiche Stromflüsse messen, zuordnen und auseinanderhalten kann. Dies ist im haushaltsnahen Bereich nicht darstellbar, da u.a. die Kosten nicht im Verhältnis zu den Vorteilen stehen. Der ZVEI plädiert hier für eine neue, praxisnahe Lösung. Diese könnte zum Beispiel bedeuten, dass anstelle von aufwendigen Messungen auf Basis der besten verfügbaren geeichten Messwerte – etwa der Entnahme aus dem Netz, der Einspeisung in das Netz oder der PV-Produktion – eine Berechnung vorgenommen wird. Auf Basis dieser bestmöglichen Berechnung werden die Verhältnisse der zu unterscheidenden Ströme zueinander geschätzt. Ein Anteil wird dann nach § 61l entlastet, der andere nicht.

 

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Kernanliegen 5: EEG-umlagebefreiter Eigenverbrauch bei Anlagen bis zu 30 KWp zulassen, um Gebäude in voller Sektorenkopplung zu fördern.

Der ZVEI spricht sich für eine Anhebung der Eigenverbrauchskapazitäten, die von der EEG-Umlage befreit sind, bis 30 KW und ohne Mengendeckel (derzeit 10MWh jährlich) aus, denn eine Anhebung der EEG-Umlagefreien Eigenverbrauchskapazität fördert die Sektorenkopplung und Dekarbonisierung. Anlagen mit einer Erzeugungsleistung über 20 kWp und bis 30 kWp – mit mehr als 10 MWh Erzeugung pro Jahr - werden in Zukunft vor allem dann realisiert, wenn ein Wohngebäude in voller Sektorenkopplung mit Wärme und E-Mobilität geplant wird. Die Möglichkeit, das PV-Potenzial des Gebäudes voll auszuschöpfen, ist ein wichtiger Impuls für die Marktdurchdringung der E-Mobilität. Das dadurch regelmäßig mögliche Laden mit Eigenstrom entlastet die Stromnetze bzw. senkt deren Ausbaubedarf und damit auch den Anstieg der Netzentgelte. Dies wiederum ist ein wichtiger Beitrag, um den Strompreis nicht weiter in die Höhe und somit unattraktiver gegenüber anderen Energieträgern zu machen.

 

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Kernanliegen 6: Der industrielle Mittelstand ist wichtiger Partner für #Energiewende und #Klimaschutz. Hier darf die Ausschreibungsgrenze für PV-Dachanlagen nicht abgesenkt werden; Eigenverbrauch muss erlaubt sein.

Trotz weiterer Effizienzsteigerungen wird Deutschland vor dem Hintergrund der Sektorenkopplung sowie voranschreitender Digitalisierung einen Anstieg des Strombedarfs verzeichnen. Um die Stromversorgung sicherzustellen und dezentral zu gestalten wird richtigerweise auf die Stromerzeugung durch Unternehmen und Privatpersonen gesetzt. Die Industrie inklusive Mittelstand leisten hier einen wichtigen Beitrag.

 

Der überwiegende Teil der heute installierten Gebäude-PV-Anlagen wird dabei mit der Intention gebaut, den eigenerzeugten Solarstrom auch zu nutzen und sektorübergreifend einzusetzen, um durch Energiemanagement die Energiewende gestalten zu können. Aus Sicht des ZVEI erschweren diverse im Referentenentwurf für die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) genannte Änderungen diesen Beitrag. So können zum Beispiel Aufdachanlagen mit einer installierten Leistung von über 500 kWp nur noch mittels eines Ausschreibungsprozesses eine staatlich geförderte Vergütung erhalten. Der anteilige Eigenverbrauch selbst erzeugten Solarstroms wird dabei ausgeschlossen.

 

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