16.12.2020
Digitalradiopflicht ab 21.12.2020
Nachdem die Digitalisierung des Fernsehens mit dem Ende des analogen Kabel-TVs vollzogen ist, schreitet nun auch die Digitalisierung des Hörfunks voran. Der Gesetzgeber setzt sich dafür ein, dass Radiogeräte digitale Programme empfangen können. Hierauf zielt die EU-Richtlinie über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (EECC) ab, in deren Rahmen eine Digitalradiopflicht für Kraftfahrzeuge vorgesehen ist. Umsetzung findet diese Richtlinie in Deutschland im Telekommunikationsgesetz (TKG). Anders als der EECC zielt das TKG aber nicht nur auf Radios in Neuwagen ab. In Deutschland müssen daher bestimmte stationäre Radiogeräte neben dem analogen Empfang zusätzlich mindestens einen digitalen Empfangsweg unterstützen.