Termine
29.10.2020
Corona-Überbrückungshilfen für kleine- und mittelständische Unternehmen (KMU) wurden bis Ende des Jahres verlängert. Somit können Unternehmen weiterhin Zuschüsse für die betrieblichen Fixkosten erhalten. Trotz Anzeichen wirtschaftlicher Erholung, wie zuletzt im Außenhandel und den aktuellen Arbeitsmarktzahlen, ist die Geschäftstätigkeit in einigen Branchen weiterhin eingeschränkt. Das betrifft vor allem Unternehmen aus Bereichen, die weiterhin direkt oder indirekt von den Maßnahmen der Länder und des Bundes zur Eindämmung der Corona-Pandemie betroffen sind.
Die Überbrückungshilfe II steht für Unternehmen aller Branchen offen, die durch die Corona-Krise besonders betroffen sind. Um insbesondere die Unternehmen, bei denen das Geschäft durch behördliche Anordnungen oder Hygiene- und Abstandsregeln weiterhin stark beeinträchtigt ist, noch besser zu erreichen, wurden Antragsbedingungen verbessert und erleichtert.
Zur Antragstellung berechtigt sind Antragsteller, die entweder einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet haben. Zudem wurden Fördersätze erhöht: Künftig können 90 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch (bisher 80 Prozent der Fixkosten) erstattet werden. Die Personalkostenpauschale von 10 Prozent der förderfähigen Kosten wird auf 20 Prozent erhöht.
Die Antragsplattform und alle notwendigen Dokumente sind unter folgendem Link abrufbar: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Die Prüfung und Bewilligung der Zahlungen erfolgen durch die Länder.