25.09.2023

ZVEI zum Baugipfel

07.09.2023

Stromnetz der Zukunft: Das Klimaneutralitätsnetz

Die Stromnetze sind ein wichtiger Bestandteil, um auch in Zukunft ausreichend, sicher, klimafreundlich und bezahlbar Strom beziehen zu können. Dafür braucht diese kritische Infrastruktur technologisch wie regulatorisch den richtigen Rahmen. Ein Überblick.

12.07.2023

Trilog zur EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EPBD)

Die EU-Kommission verfolgt das Ziel bis 2030 die CO2-Emissionen in der Union um 55 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Dafür hat sie das „Fit for 55“ Paket vorgelegt. Teil davon ist die Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD). Um die ambitionierten Klimaschutzziele zu erreichen, hat die Kommission dabei ein hohes Anforderungsniveau mit dem Fokus auf Mindestenergieeffizienzstandards für den Gebäudebestand vorgeschlagen. Gebäude müssen zu den in der EPBD definierten Nullemissionsgebäuden (ZEB) umgewandelt werden und dabei befähigt sein netzdienlich zu agieren (Demand Side Flexibility). Um dies zu erreichen und das europäische Klimaschutzziel bis 2030 sowie die Klimaneutralität in der Union bis 2050 zu erfüllen, ist der Wandel hin zu digitalen und elektrischen Technologien unerlässlich.

12.07.2023

EU-Bauproduktenverordnung: Aktueller Stand

Der Gesetzgebungsprozess zur EU-Bauproduktenverordnung schreitet weiter voran. Nachdem im März 2022 die EU-Kommission einen Gesetzentwurf für die Überarbeitung der Bauproduktenverordnung (engl. CPR = Construction Products Regulation) vorgelegt hatte, erarbeiten derzeit das EU-Parlament sowie der Rat der Europäischen Union ihre Positionen für die anstehenden Trilog-Verhandlungen. Der ZVEI hat die Entwicklungen von Anfang an verfolgt und die Anforderungen der verschiedenen Systeme der Elektrotechnik in Hinblick auf die Bauproduktenverordnung mehrfach gegenüber den Vertretern von Parlament, Rat und Kommission kommuniziert.

06.07.2023

ZVEI-Forderungen zum Gebäudeenergiegesetz

Der vorübergehende Stopp des parlamentarischen Verfahrens zum GEG durch das Bundesverfassungsgericht bedeutet, dass die Unsicherheiten für Unternehmen wie Gebäudeeigentümer weitergehen. Der ZVEI fordert alle Parteien auf, die Verzögerung zu nutzen, um die problematischen Aspekte des Entwurfs noch einmal zu überdenken. Dazu gehören u.a. die sehr langen Fristen und begrenzte Verbindlichkeit für die kommunale Wärmeplanung und -umsetzung, die die Wärmewende mehr aufhalten als das Aussetzen der Lesungen. Spätestens nach der Sommerpause muss beim GEG das viel zitierte Deutschlandtempo greifen.

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