25.01.2024
Frist beachten: CBAM-Berichte bis 31. Januar einreichen
Europa hat sich ehrgeizige klimapolitische Ziele gesetzt und diese mit klimapolitischen Maßnahmen, wie dem europäischen Emissionshandel (EU-ETS) unterlegt. Diese Maßnahmen verteuern die Produktion in Europa und „verschlechtern“ kostenseitig die Wettbewerbssituation hiesiger Unternehmen gegenüber Wettbewerbern im außereuropäischen Ausland. Um in diesem Zusammenhang die Verlagerung von Produktion in Regionen mit weniger ambitionierten Klimazielen und -maßnahmen ("Carbon Leakage") zu verhindern, soll mit dem CBAM der grundlegende Mechanismus des EU-ETS auf importierte Waren übertragen werden.