11.02.2020

SCIP-Datenbank ab 5. Januar 2021

Ab dem 5. Januar 2021 müssen Hersteller und Lieferanten von Erzeugnissen die gemäß REACH-Verordnung Art. 33(1) erforderlichen Informationen zu den Stoffen der REACH-Kandidatenliste in die sog. SCIP-Datenbank eintragen, die aktuell von der ECHA (European Chemicals Agency) entwickelt wird. SCIP steht für Substances of Concern in Products.

Europäisches Stoffrecht: Die REACH-Verordnung

Inhaltsstoffe von Produkten sind ein wichtiges Kriterium für die Sicherheit und die Qualität von Erzeugnissen. Hier ist auch die Elektroindustrie gefordert. Die seit 2007 gültige REACH-Verordnung setzt dafür die Rahmenbedingungen