Presse

15.12.2020

Bundesförderung für effiziente Gebäude wichtiger Meilenstein auf dem Weg zum Klimaziel

104/2020

Die verschiedenen Fördermaßnahme für energetische Sanierungen werden durch die gestern bekanntgegebene Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gebündelt. Gleichzeitig werden die zur Verfügung stehenden Mittel angehoben. Aus Sicht des ZVEI der richtige Schritt zur richtigen Zeit: „Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird die Energiewende im Gebäudesektor deutlich Fahrt aufnehmen“, ist Daniel Hager, Vorsitzender der ZVEI-Initiative ,Plattform Gebäude‘, überzeugt. „Die Zahl der Sanierungsmaßnahmen im Gebäude ist 2020 bereits um 50 Prozent angestiegen. Daher begrüßen wir seitens der Plattform Gebäude, dass mit der BEG erstmals die wichtigen digitalen Systeme der Gebäudeinfrastruktur gefördert werden. Um die Klimaschutzziele zu erreichen, ist dieser Schritt dringend nötig. Wir erwarten auch im kommenden Jahr einen Anstieg der Sanierungsmaßnahmen – erst recht, wenn staatliche Anreize hinzukommen.“

Denn der Gebäudebestand in Deutschland ist weder fit für die Energiewende noch für die Erreichung der nationalen Energieeinsparziele. In der BEG sieht der ZVEI daher auch eine Chance, dass die hier dringend notwendige Dekarbonisierung durch Elektrifizierung und Digitalisierung an Fahrt aufnimmt. So fördert die BEG neben der Sanierung bzw. dem Austausch alter, ineffizienter Heizungs- oder Beleuchtungsanlagen erstmalig auch Digitalisierungsmaßnahmen inkl. Steuerungs- und Regelungstechnologien.

Auch die dringend notwendig gewordene Vereinfachung des Antragsverfahrens reduziert die bisherigen Hürden: Die breit angelegte Förderung integriert zehn bisherige Einzelprogramme und wird bei den Projektträgern KfW und Bafa zentriert. Mit nur einem Antragsformular, welches für alle Fördermaßnahmen gilt, wird das Verfahren deutlich erleichtert. Für alle Maßnahmen kann zwischen Zuschüssen (Bafa) oder Krediten (KfW) gewählt werden. Gefördert werden zudem Beratung, Planung und Installation sowie weitere Maßnahmen, die nötig sind, um die eigentliche Sanierung durchzuführen (z.B. Austausch von Elektroverteilung, Unterverteilung, Zählerplatzanlagen, Steiger und sogar Malerarbeiten). Neu ist, dass die BEG sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude gilt. Bisher gab es für Unternehmen nur die Möglichkeit einer Förderung über einen zinsgünstigen KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss. Künftig können Besitzer von Nichtwohngebäuden eine Förderung als Direktzuschuss erhalten. Dies kann insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen interessant sein. Darüber hinaus sind die durch das BEG geförderten Maßnahmen für den Wohngebäudebereich beihilfekonform.

Mit Blick in die Zukunft sieht der ZVEI hier weiteres Potenzial, wenn man Synergien zwischen der Förderung effizienter Gebäude und von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität schafft. „Die Energiewende wird nur dann gelingen, wenn wir es schaffen, die dezentrale Erzeugung regenerativer Energie, deren Speicherung und Nutzung flächendeckend zum Standard zu machen. Das ist für das Laden eines Elektroautos genauso wichtig wie für die Wärmeerzeugung“, so Hager weiter. „Die neue BEG, in Kombination mit bestehenden Förderprogrammen, zeigt einen ganzheitlichen Ansatz für die beschriebene dezentrale, regenerative und effiziente Energieerzeugung und -versorgung. Damit werden Bauherren und Planer ihre Projekte mit einer zukunftssicheren, ganzheitlichen Perspektive angehen.“

 

Mehr Informationen zu den einzelnen Maßnahmen, den Förderrichtlinien und Mindestanforderungen hat der ZVEI hier zusammengestellt.