Wichtigstes Organ der Mitbestimmung im ZVEI ist die Mitgliederversammlung. Hier hat jedes ordentliche Mitgliedsunternehmen eine Stimme. Damit ist die Willensbildung im ZVEI urdemokratisch organisiert. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt. Sie entscheidet unter anderem über Änderungen in Satzung und Beitragsordnung und die Entlastung von Vorstand und Geschäftsführung.