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10.12.2020
Mit dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) wird das vierte Gesetz zur Digitalisierung der Gesundheitsversorgung innerhalb von zwei Jahren eingebracht. Am 10. Dezember fand die Verbändeanhörung im Bundesministerium für Gesundheit statt, bei der auch der ZVEI mit einer Stellungnahme vertreten war.
Aus Sicht des ZVEI haben die bisherigen Gesetze zur Digitalisierung der deutschen Gesundheitswirtschaft verschiedene richtige Maßnahmen eingeleitet, um die Gesundheitsversorgung mit digitalen Lösungen zu verbessern. Der Entwurf des DVPMG ergänzt viele dieser Maßnahmen oder führt sie weiter.
Ein weiterer wichtiger Baustein, der noch in Angriff genommen werden muss, ist die schnelle Aufnahme telemedizinische Leistungen in die Regelversorgung und ihre angemessene Vergütung. In der aktuellen Lage macht sich bemerkbar, dass dies bisher nicht der Fall ist. In der Pandemie kann durch telemedizinische Betreuung chronisch Kranker das Infektionsrisiko durch Kontakte für Personen aus Risikogruppen deutlich reduziert werden. Das vorgesehene elektronische System zur Vermittlung telemedizinischer Leistungen an Versicherte müsse deshalb alle Angebote von telemedizinischen Leistungen berücksichtigen, die im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung erbracht werden können.
„Jeder dieser Schritte ist notwendig für eine erfolgreiche digitale Transformation der Gesundheitsversorgung in Deutschland“, sagt Hans-Peter Bursig, ZVEI-Fachverbandsgeschäftsführer Elektromedizinische Technik. „Die einzelnen Schritte dürfen aber nicht voneinander isoliert bleiben. Sie müssen zusammengeführt werden und sich gegenseitig unterstützen, damit das Ziel einer individualisierten Gesundheitsversorgung erreicht werden kann. Die guten Ansätze zur Digitalisierung der Gesundheitswirtschaft in Deutschland aus den Gesetzen der letzten beiden Jahre müssen jetzt mit einer Strategie verbunden werden“, so Hans-Peter Bursig, ZVEI-Fachverbandsgeschäftsführer Elektromedizinische Technik.
Das „Innovationsforum Digitale Gesundheit 2025“ des BMG hat gezeigt, wie ein solches Ergebnis erreicht werden kann. Das DVPMG und die weiteren Gesetze zur Digitalisierung der Gesundheitsversorgung in Deutschland sollten sich daran orientieren.
Zur Stellungnahme des ZVEI zum Referentenentwurf DVPMG.
Weitere grundlegende Gedanken des ZVEI zur Digitalisierung der Gesundheitswirtschaft finden sich in den „20 Vorschlägen für eine erfolgreiche digitale Transformation der Gesundheitsversorgung“.