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22.04.2021
Der Bundestag hat heute die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verabschiedet. Der ZVEI bedauert die damit beschlossene Abschaffung der Umlagefähigkeit von TV-Kabel-Anschlüssen auf Mietnebenkosten. Die Umlage wird im Zuge der Novelle völlig neugestaltet und greift künftig ausschließlich bei Glasfaserprojekten. Im Verfahren hatte der ZVEI stets die Bedeutung der Umlagefähigkeit für die Planungssicherheit der Netzbetreiber – und damit für deren langfristige Investitionen in Breitbandausbau-Projekte – unterstrichen.