Publikationen
06.03.2020
Nachdem im Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG) geregelt wurde, dass die Versicherten ab 2021 einen Rechtsanspruch auf das Befüllen ihrer ePA erhalten, strebt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nun mit dem PDSG als Nachfolger an, die ePA auch tatsächlich nutzbar zu machen. Das neue Gesetz regelt auch, dass Patienten ihre Daten auf der ePA freiwillig der wissenschaftlichen Forschung zur Verfügung stellen können (Datenspende).