Publications
20.08.2020
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) hat in dieser Woche seine Meinung dazu geäußert, dass die geplante „elektronische Patientenakte“ (ePA) in Deutschland nicht mit dem europäischen Datenschutzrecht vereinbar sei. Der BfDI hält deshalb Änderungen am bereits beschlossenen Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) für notwendig. Eine Einschätzung: