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02.11.2020
Im Rahmen der anstehenden Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wird die Umlagefähigkeit der Betriebskosten für Breitbandkabelanschlüsse in Mietwohnungen diskutiert. Aus Sicht des ZVEI würde eine Abkehr vom heutigen Modell den weiteren Breitbandausbau in Deutschland unnötig behindern. Die Bundesregierung hat mit der Digitalen Agenda das Ziel gesetzt, Deutschland bis 2025 flächendeckend mit gigabitfähigen Netzen auszustatten. Um dies zu erreichen, bedarf es der Anstrengung aller Marktteilnehmer, einschließlich kleiner Netzbetreiber. Für ihre Investitionen in neue Netze brauchen die Unternehmen Planungssicherheit. Entfällt die Umlagefähigkeit, wird es den Unternehmen deutlich erschwert, die notwendige Finanzierung für den weiteren Netzausbau zu erhalten – dies kann nicht im Sinne der politischen Ziele sein.