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10.11.2020

Medienstaatsvertrag tritt in Kraft

Nach der letzten Ratifizierung des Medienstaatsvertrags im Landtag Mecklenburg-Vorpommern ist der Staatsvertrag am 7. November 2020, in Kraft getreten. Eine wesentliche Änderung ist die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf Benutzeroberflächen: künftig müssen alle Oberflächen von TV-Geräten, Set-Top-Boxen und auch sogenannter Web-Clients wie USB-Sticks zahlreiche Vorgaben zur Auffindbarkeit von Rundfunkinhalten erfüllen. Eine weitere zentrale Regelung betrifft die Zulässigkeit von Überblendungen und Skalierungen auf Benutzeroberflächen.

Die Landesmedienanstalten stehen als Aufsichtsbehörden jetzt vor der Aufgabe, den Medienstaatsvertrag anzuwenden. Hierfür werden aktuell Satzungen zur Konkretisierung der Rechtsvorschriften verfasst. Der ZVEI fordert in diesem Zuge pragmatische und verhältnismäßige Lösungen. Eine Entscheidung über den finalen Text zu der für Hersteller von TV-Geräten relevanten Satzung, die u.a. die Auffindbarkeitsregelungen und Anzeigebedingungen weiter präzisiert, steht für kommende Woche an. Ein Inkrafttreten der Satzung ist jedoch nicht vor April 2022 zu erwarten.


Die vergangenen Monate waren geprägt von intensiven Gesprächen mit den Aufsichtsbehörden, um die Interessen der Hersteller in die Beratungen über den Satzungstext einzubringen. Im Mittelpunkt stand dabei das im Satzungstext aufgegriffene Vermarktungsverbot von Benutzeroberflächen sowie eine vermeintliche technische Regulierung, um die Empfangsfähigkeit der Geräte für HbbTV sicherzustellen. Beides lehnt der ZVEI ab. In den Konsultationen der Medienanstalten hat der Verband diese Haltung entsprechend vertreten (Stellungnahme ZVEI). Der ZVEI hat zudem in einem Rechtsgutachten die Unzulässigkeit eines pauschalen Vermarktungsverbots auf Benutzeroberflächen von TV-Geräten feststellen lassen. 
 

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