Presse

12.10.2022

ZVEI-Verbraucherumfrage: Ein Viertel der Mobiltelefone wird nach Nutzung aufgehoben

68/2022

  • Neben Unwissenheit ist Sorge um Daten häufiger Grund
  • Wichtig: Auch kleine Elektro-Altgeräte gehören nicht in den Restmüll 

Wird ein neues Mobiltelefon gekauft, verschwindet gut ein Viertel der bisher genutzten Geräte im Schrank oder im Keller. So ein Ergebnis der ZVEI-Verbraucherumfrage zum internationalen E-Waste Day, der jährlich am 14. Oktober stattfindet. Umgerechnet sind das 400 Mobiltelefone, die ungenutzt zuhause schlummern – allein bei den rund 1.500 Umfrageteilnehmern. Hinzu kommen weitere kleine und große Elektro-Altgeräte wie Kopfhörer, Kaffeemaschinen und TV-Geräte, die nicht entsorgt oder einem anderen Verwendungszweck zugeführt werden. Die EU schätzt, dass in einem durchschnittlichen europäischen Haushalt pro Person bis zu fünf Kilogramm Elektro-Altgeräte lagern.

Dabei zeigt die aktuelle Umfrage nicht nur, dass ein Großteil der Verbraucherinnen und Verbraucher (73 %) die verschiedenen Möglichkeiten zur Entsorgung von großen und kleinen Elektro-Altgeräten kennt und nutzt, sie kennen oftmals auch die Relevanz der richtigen Entsorgung: 84 Prozent der Befragten nannten die fachgerechte Entsorgung von möglicherweise gefährlichen Stoffen als Grund. Für 81 Prozent ist es wichtig, dass die enthaltenen Rohstoffe nach Möglichkeit recycelt werden. Diese Haltung spiegelt sich aus Sicht des Verbands auch in der Sammelmenge von Elektro- und Elektronikaltgeräten wider, die in Deutschland zuletzt um rund zehn Prozent auf 899.300 Tonnen (2020) gestiegen ist.

Auch wenn der Informationsstand an sich schon recht hoch ist – ein Viertel der Verbraucherinnen und Verbraucher fühlt sich weiterhin wenig bis überhaupt nicht informiert. Zehn Prozent der Befragten denken, die Entsorgung defekter Elektro-Geräte über den Restmüll oder den gelben Sack sei in Ordnung, sechs Prozent entsorgten tatsächlich auf diesem Weg. Neben der Unsicherheit, wo man das Gerät sonst entsorgen könne, wurden unter anderem Zeitmangel und die Entfernung zum Wertstoffhof als Gründe genannt. Zumindest diese Lücke ließe sich leicht schließen, denn seit 1. Juli 2022 sind Supermärkte und Lebensmitteldiscounter, die regelmäßig Elektro-Geräte verkaufen, verpflichtet, Elektro-Altgeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 cm zurückzunehmen, unabhängig davon, ob das zu entsorgende Gerät dort gekauft wurde. Diese Möglichkeit ist jedoch bisher nur 16 Prozent der Befragten bekannt.

Elektronische Produkte, die das Ende ihrer Lebenszeit erreicht haben, sind kein Müll, sondern eine Quelle für wiederverwertbare Rohstoffe. Aber um diese zu sichern, müssen Altgeräte fachgerecht durch Konsumenten entsorgt werden“, erklärt Christian Eckert, Bereichsleiter Nachhaltigkeit und Umwelt im ZVEI. Diese Wissenslücken gilt es zu schließen, damit die für mehr Umweltschutz und Nachhaltigkeit nötige Kreislaufwirtschaft funktionieren kann. Als Gemeinsame Stelle der Hersteller informiert die Stiftung ear bundesweit die Verbraucherinnen und Verbraucher über die korrekte Entsorgung von elektronischen Altgeräten im Rahmen ihres gesetzlichen Informationsauftrags mit der Kampagne „Plan E“. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, das Umweltbundesamt wie auch der ZVEI und seine Mitglieder unterstützen diese Kampagne.

„Geräte, die noch funktionsfähig sind, aber bei einem Neukauf aussortiert werden, sollten nicht im Keller zuhause gehortet werden. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten diese weiterverkaufen, verschenken oder spenden“, so Eckert.

Daten richtig löschen

Ein Grund für das Aufheben insbesondere von Mobiltelefonen (28 %) ist die Sorge der Verbraucherinnen und Verbraucher, persönliche Daten könnten weiterhin abgerufen werden. Immerhin: Fast die Hälfte der ausrangierten Geräte wird weiter genutzt oder findet ein zweites Zuhause – entweder innerhalb der Familie (15 %), über einen Verkauf (17 %) oder weil es verschenkt bzw. gespendet wird (14 %). Und für diesen Fall können vernetzte Elektro-Geräte vorbereitet werden: Der ZVEI empfiehlt bei Mobiltelefonen, Tablets oder anderen ITK-Geräten zunächst die Daten zu sichern (Back-up) und das Gerät dann auf Werkseinstellungen zurückzusetzen. Bei Smart-TV und ähnlichen vernetzten Geräten der Unterhaltungselektronik ist ein Back-up nicht nötig. Diese Geräte können direkt auf Werkseinstellung zurückgesetzt werden.

 

Über die ZVEI-Verbraucherumfrage

Die repräsentative Online-Umfrage wurde im Oktober 2022 vom Meinungsforschungsinstitut Innolink im Auftrag des ZVEI durchgeführt. Befragt wurden 1.500 Personen ab 18 Jahren in Deutschland.

Consumer