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07.06.2022

CBAM und ETS: Europäische nachgelagerte Industrien stark betroffen

Die Elektro- und Elektronikindustrie unterstützt das Klimaziel des "Fit for 55"-Pakets und befürwortet das Ziel, faire Wettbewerbsbedingungen zwischen europäischen Unternehmen und ihren internationalen Konkurrenten zu schaffen. Die Mitgliedsunternehmen von FIEEC und ZVEI sind entschlossen, wettbewerbsfähige Lösungen zu entwickeln, zu produzieren und zu vermarkten, die für die Energie- und Klimawende unerlässlich sind. Die geplanten Regelungen zum CBAM und dem ETS-Handel sehen die Verbände ZVEI und FIEEC allerdings kritisch:

Der Kohlenstoffgrenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) in Verbindung mit der geplanten Reform des EU-Emissionshandelssystems (ETS) erfordert größte Aufmerksamkeit hinsichtlich der Auswirkungen der Maßnahmen auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen nachgelagerten Sektoren. In der Tat werden die Produktionskosten der in Europa ansässigen Eisen, Stahl und Aluminium verarbeitenden Industrie stark ansteigen, sodass ihre Produkte auf dem europäischen Markt und für den Export nicht mehr wettbewerbsfähig sind. Dieses Gefälle wird sich äußerst nachteilig auf die Entstehung und Erhaltung von Arbeitsplätzen in der Industrie in Europa auswirken.

Nach den Grundsätzen des Kommissionsvorschlags vom 14. Juli 2021 werden Importeure in den betroffenen Sektoren (Eisen und Stahl, Aluminium, Stromerzeugung, Zement, Düngemittel) Emissionszertifikate entsprechend der Kohlenstoffintensität der importierten Produkte erwerben, die dem Kohlenstoffpreis entspricht, der gezahlt worden wäre, wären die Waren gemäß der EU-ETS-Regeln hergestellt worden. Umgekehrt sieht der CBAM vor, dass der europäische Importeur die entsprechenden Kosten abziehen kann, wenn ein Nicht-EU-Hersteller nachweisen kann, dass er bereits einen Preis für den Kohlenstoff gezahlt hat, der in der Produktionsphase der von ihm auf den EU-Markt exportierten Waren ausgestoßen wurde. Der CBAM muss daher dazu beitragen, das Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen in den betroffenen Sektoren zu verringern, indem er Hersteller in Drittländern dazu anregt, ihre Produktionsprozesse umweltfreundlicher zu gestalten. Der CBAM soll parallel zum Ende der Zuteilung von kostenlosen Zertifikaten für betroffene Sektoren in Kraft treten. Einige Ausgleichsmaßnahmen werden von den europäischen Institutionen diskutiert, um die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Produkte für den Export wiederherzustellen.

Da die vorgeschlagenen Maßnahmen darauf abzielen, das Risiko von Carbon Leakage für die Sektoren zu minimieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit im Vergleich zu Nicht-EU-Produkten nicht zu untergraben, warnen ZVEI und FIEEC, dass in der derzeitigen Situation diese Maßnahmen alle Risiken auf die nachgelagerten Sektoren übertragen, die weder in das ETS noch in das CBAM einbezogen sind, aber unter den Folgen in Form von höheren Produktionskosten innerhalb Europas im Vergleich zu Nicht-EU-Lieferanten leiden werden. 

Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen nachgelagerten Industrien, sowohl bei der Ausfuhr als auch auf dem Binnenmarkt, und die mit den Regeln der Welthandelsorganisation vereinbar sind, müssen unverzüglich festgelegt werden, um den europäischen Unternehmen die erforderliche Vorhersehbarkeit und Sicherheit zu geben, insbesondere in strategischen Sektoren wie der Energieindustrie (Batterien, Elektromotoren, Transformatoren, Kabel usw.), der Medizingeräte- und der Hausgeräteindustrie, in denen viel Stahl, Aluminium und Zement verwendet werden.

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