Presse

06.11.2023

ZVEI zum Wachstumschancengesetz: Wichtiges Signal für Investitionen – stärkere Ausweitung notwendig

84/2023

  • Steuerliche Forschungsförderung auch für Normungsarbeit öffnen

„Das Wachstumschancengesetz ist ein wichtiges Signal für den Industriestandort und enthält eine Vielzahl von Maßnahmen, die insbesondere mittelständische Unternehmen in dieser wirtschaftlich angespannten Zeit unterstützen“, bewertet Sarah Bäumchen, Mitglied der ZVEI-Geschäftsleitung, den derzeitigen Stand des Gesetzes. Allerdings gebe es bei einigen Punkten noch Handlungsbedarf, um dringend notwendige Impulse zur Stärkung der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit am Standort Deutschland zu setzen.

Zuvorderst müsse das erprobte und wirksame Instrument der steuerlichen Forschungsförderung auch auf die Normungsarbeit der Unternehmen ausgedehnt werden. „Von der sehr personalintensiven Normungstätigkeit profitiert der gesamte Industriestandort. Steuerliche Anreize können Unternehmen bei dieser wichtigen Aufgabe unterstützen“, sagte Bäumchen. Andere Länder außerhalb Europas hätten die Normung als geo- und industriepolitisches Instrument erkannt und förderten die Mitarbeit in der Normung strategisch. „Deutschland darf hier nicht den Anschluss verlieren und sollte die im Wachstumschancengesetz vorgesehene Ausweitung der steuerlichen Forschungszulage auch für Normungsprozesse öffnen.“

Bei der Umsetzung der Investitionsprämie für Klimaschutz müsse dafür Sorge getragen werden, dass im Sinne des Gesetzes auch tatsächlich alle Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz geltend gemacht werden können. „Das mit dem einfachen Verfahren für die Antragstellung und Bewilligung, einem vorgesehenen Rechtsanspruch und damit hoher Planbarkeit für die Unternehmen gut ausgestaltete Instrument darf kein Potenzial dadurch verspielen, dass die förderfähigen Maßnahmen im Vollzug zu eng gefasst werden.“ Zu oft würde beispielsweise Effizienz mit absoluter Einsparung verwechselt.

Weiterer Handlungsbedarf bestehe bei den im Koalitionsvertrag angekündigten Investitionsprämien für Digitalisierungsmaßnahmen, die in dem Gesetzesvorhaben bisher noch nicht vorgesehen sind. Bäumchen: „Gerade damit bestünde aber die Chance, weitere Wachstumsimpulse zu setzen und Investitionen in die Zukunftsfähigkeit der heimischen Unternehmen anzureizen. Die Ausweitung der Investitionsprämie auf Maßnahmen im Digitalisierungsbereich wäre daher ein wichtiges Zeichen.“ Mit Blick auf die Transformation der deutschen Wirtschaft sei festzustellen, dass ohne Digitalisierung die eigenen Klima- und Ressourceneffizienzziele nicht erreicht werden könnten.

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